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Grundsatzbeschluss und Variantenentscheidung zur Umgestaltung des Straßenraumes Salzmannstraße

Rebekka Grotjohann, Noah Biswanger

Interfraktioneller Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 27. August 2026

Der Stadtrat möge beschließen:
Die alternative Vorzugsvariante wird wie folgt geändert:
 

1. Der Fahrradschutzstreifen wird beidseitig bis zur Straße „Am Stadion“ verlängert. Daraus ergibt sich folgende Flächenverteilung im Abschnitt ab „Zufahrt Parkplatz Stadion 2“:
• Fußweg nördlich: 1,75 m
• Schutzstreifen nördlich: 1,50 m
• Kfz-Fahrbahn: 4,50 m
• Schutzstreifen südlich: 1,50 m
• Grünstreifen: 1,75 m
• Fußweg südlich: 2,05 m
 

Ein Mittelstreifen der Kfz-Fahrbahn wird entsprechend nicht angeordnet.
 

2. Im Abschnitt zwischen „Walmbergsweg“ und „Zufahrt Parkplatz Stadion 2“ werden die Schutzstreifen jeweils auf 2 m ausgeweitet und die Kfz-Fahrbahn mit 4,50 m ausgewiesen. Ein Mittelstreifen der Kfz-Fahrbahn wird entsprechend nicht angeordnet.
 

Begründung:
Der in diesem Jahr vorgestellte Netzentwurf des Radverkehrskonzeptes1 sieht eine Radverkehrsverbindung in der Salzmannstraße von der Brenneckestraße bis zum Lemsdorfer Weg vor. Hier bei einem Neubau eine neue Netzlücke einzuplanen und durch bauliche Maßnahmen langfristig zu verankern, erscheint daher kurzsichtig. Mit einer Umverteilung der Verkehrsflächen ist es möglich, Verkehrsanlagen für alle Verkehrsteilnehmenden zu schaffen, ohne dabei auf Grünanlagen zu verzichten.
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) soll „die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn […] mindestens 4,50 m […] betragen.“ 
Daraus folgt für die Markierung: „Ist die verbleibende Fahrbahngasse schmaler als 5,50 m, darf keine Leitlinie in der Fahrbahnmitte markiert werden.“ 
Bereits heute gibt es auf der Salzmannstraße keine Mittelstreifen. Es entstehen daher keine Nachteile für den Autoverkehr.
 

Madeleine Linke und Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende 
Fraktion GRÜNE/future! 

Rebekka Grotjohann und Noah Biswanger 
Fraktionsvorsitzende 
Fraktion Die Linke 

DS0031/26/1 Grundsatzbeschluss und Variantenentscheidung zur Umgestaltung des Straßenraumes Salzmannstraße
→ Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Einzelabstimmung:
1. abgelehnt
2. abgelehnt

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