Veranstaltungshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für GWAn
Anfrage zur Stadtratsberatung am 15. März 2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch die GWA Hopfengarten/Leipziger Chaussee wurde ich informiert, dass bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen eine Veranstaltungshaftpflicht und ggf. auch eine Rechtschutzversicherung erforderlich sind.
Da die GWA selbst keine juristische Person ist, kann hier nur ein eigetragener Verein bzw. eine natürliche Person eine Veranstaltungshaftpflicht – bzw. Rechtsschutzversicherung abschließen.
Die Kosten dafür werden durch den Initiativfonds GWA erstattet.
Durch die einzelnen Abschlüsse der Versicherungen sind es regelmäßig kostenintensive Einzelpolicen.
Die Abschlüsse dieser Policen durch natürliche Personen für Veranstaltungen der GWA sind für einzelne Bewohner der Wohngebiete unzumutbar.
Ich frage Sie in diesem Zusammenhang:
Kann durch die Landeshauptstadt für die Veranstaltungen, die durch den Initiativfonds GWA gefördert werden, eine generelle Veranstaltungshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden?
Hugo Boeck
Stadtrat
F0041/12 Veranstaltungshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für GWAn
S0089/12 Stellungnahme
