Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
Antrag zur Stadtratsberatung am 23. Juni 2011
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, die Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket möglichst unbürokratisch und möglichst aus einer Hand an die
Leistungsberechtigten auszureichen.
2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, inwieweit bei der Umsetzung
des Bildungs- und Teilhabepaketes für Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe
für die Erreichung von Lernzielen in Anspruch nehmen wollen, diese Leistung –
nach dem Vorbild Berlins – auch direkt in den Schulen angeboten werden kann.
Dazu sollen gegebenenfalls mit dem Kultusministerium entsprechende
Absprachen getroffen werden. Zu prüfen ist, ob den Schulen – wie in Berlin –
dafür ein Budget zur eigenverantwortlichen Umsetzung von Nachhilfeangeboten
durch außerschulische Anbieter zur Verfügung gestellt werden kann.
3. Für die Umsetzung von Nachhilfeangeboten sollen Anbieter genutzt werden, die
eine hohe pädagogische und fachliche Professionalität gewährleisten.
4. Im Gespräch mit den Anbietern von Mittagsversorgung für die Schulen und
Kindergärten der Stadt soll eine für die Berechtigten unkomplizierte und
gebührenfreie Nachweiseregelung für die Inanspruchnahme der Leistung geklärt
werden.
5. Durch die Schulen der Stadt sollen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern in
geeigneter Form über die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes
informiert werden. Mit den Trägern von Schulen und Kindereinrichtungen im
Gebiet der Stadt Magdeburg soll im Gespräch dafür geworben werden, in den
Einrichtungen der Träger in gleicher Weise zu verfahren.
Es wird um Überweisung in die Ausschüsse Bildung, Schule, Sport, Jugendhilfe
und Familie und Gleichstellung gebeten.
Begründung:
Bei der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes gibt es nach der Gesetzeslage
verschiedene Spielräume für die Ausgestaltung durch die Träger, also die zuständigen
Landkreise und Kommunen.
Auch wenn es berechtigte Kritik an der Tauglichkeit des Instrumentes Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT) ob seiner Eignung für die Sicherung gleicher Teilhabe für Kinder gibt,
muss die Stadt daran interessiert sein, die Leistungen so gut wie möglich, so unbürokratisch wie
möglich und so umfassend wie möglich an die Berechtigten auszureichen. Dazu ist nicht nur
eine möglichst direkte Information der Berechtigten erforderlich, sondern auch ein möglichst
unbürokratisches Antragsverfahren und eine unbürokratische Ausreichung der Leistungen an
die Berechtigten erforderlich. Da von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen
noch zu wenige Leistungsberechtigte Gebrauch machen, sollte die Stadt ein Interesse an einer
dauerhaften sachgemäßen Information durch Schulen, Einrichtungen und Behörden haben.
Erste Erfahrungen in verschiedenen Kommunen zeigen, dass es bei der Ausreichung der
Leistungen mitunter aus Unsicherheit oder Eifer zu übermäßiger Bürokratie kommt, die die
Leistungsberechtigten hindern könnten, die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu
nehmen. Die Antragsformulare Merkblätter und Informationsfolder der Stadt sollten daraufhin
noch einmal überprüft werden.
Frank Theile
Fraktionsvorsitzender
Dr. Rosemarie Hein (MdB)
Bildungspolitische Sprecherin
A0089/11 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
S0192/11 Stellungnahme
> der Antrag wurde geändert beschlossen
