Stand der Umsetzung - Nutzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Anfrage zur Stadtratsberatung am 26. Mai 2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29. März 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Ab diesem Zeitpunkt können beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen, sowie für die Schülerbeförderung beantragt werden - auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011.
Zuständig und Träger der Leistung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (also bei Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden. Welche Aufgaben wirklich in welchem Umfang durch die Kommune wahrgenommen werden sollen, entscheidet die Trägerversammlung.
Dazu fragen wir:
1. Ist dies bereits geschehen?
2. Wenn ja, wie ist die Aufgabenteilung für Magdeburg?
Die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wurde inzwischen bis zum 30. Juni 2011 verlängert.
Durch die Medien wurde Informiert, das nur ein geringer Prozentteil der Bedürftigen zurzeit ihren Bedarf Abfordern.
Deshalb fragen wir weiter:
3. Welche Schritte sind in Magdeburg zur besseren Information und Hilfe bei der Antragstellung unternommen worden und wie ist hier der aktuelle Stand der Antragstellung zu Leistungen des BuT? Wie viele Anträge gibt es zur Zeit? Wofür wurden die meisten Anträge gestellt?
4. Welche organisatorischen Maßnahmen sind zur Zusammenarbeit der LH Magdeburg und dem Jobcenter getroffen worden um den Bedürftigen die Antragstellung zu erleichtern und gegebenenfalls Wege zu erleichtern?
5. Welche Hemmnisse sind bei der Umsetzung des BuT zu verzeichnen und bedürfen der Begleitung durch den dafür eingerichteten Bund – Länder Ausschuss?
6. Ist es vorgesehen Antragsformulare in das Internet zu stellen bzw. in den Bürgerbüros auszulegen?
7. Welche Kontrollmechanismen zur Abrechnung und Pauschalisierung der Leistungen gibt es oder sind vorgesehen?
Wir bitten um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen
Monika Zimmer
Stadträtin
Hugo Boeck
Stadtrat
F0099/11 Stand der Umsetzung - Nutzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Die Anfrage wurde in der Stadtratsberatung am 26. Mai 2011 zurückgezogen.
