Schulkapazitäten der Landeshauptstadt
Anfrage zur Stadtratsberatung am 17. November 2011
Die Stadt Magdeburg ist für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Schulangebotes nach Schulgesetz zuständig. Der Stadtrat hat in der Vergangenheit großen Wert auf ein räumlich ausgewogenes und gut erreichbares Schulnetz für alle Schulformen gelegt. Auf dieser Grundlage wurden auch Entscheidungen für Sanierungen getroffen. Mit der nun beschlossenen Öffnung der Schulbezirke einerseits und der zunehmenden Zahl freier Schulen auch im Sekundarschulbereich andererseits besteht die Gefahr, dass ohne andere landesrechtliche Regelungen zur Verrechnung von Schülerzahlen zwischen den einzelnen Schulen einer Schulform bereits geringfügige Konzentrationen im Anwahlverhalten für einen Schulstandort andere Schulstandorte, besonders im Sekundarschulbereich, im Bestand gefährden könnten. Damit könnte das Anwahlverhalten von 10 oder 20 Eltern negative Folgen für mehr als 200 Schülerinnen und Schüler haben, die dann ebenfalls, allerdings nicht freiwillig, in andere Schulen wechseln müssten. Aus diesem Grunde sind die Konsequenzen der Öffnung der Schulbezirke ohne eine Flexibilisierung in der Schulentwicklungsplanverordnung genau zu hinterfragen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie viele Schülerinnen und Schüler und wie viele Klassen können jeweils in den Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien der Landeshauptstadt entsprechend der zur Verfügung stehenden Raumkapazität beschult werden? (Bitte schulkonkret aufschlüsseln). Wie viele Räume sind in der jeweiligen Schule durch eine Hortbetreuung gebunden.
Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.
Dr. Rosemarie Hein (MdB)
Stellv. Fraktionsvorsitzende
F0183/11 Schulkapazitäten der Landeshauptstadt Magdeburg
> die Anfrage wurde von der Fraktion zurückgezogen
