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Schulentwicklungsplanung an Erfordernissen inklusiver Bildung und pädagogischer Innovation ausrichten

Dr. Rosemarie Hein

Antrag zur Stadtratsberatung am 3. Mai 2012

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des Jahres 2012 eine grundlegende Überarbeitung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung  für alle Schulformen dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen. Dabei sollen bereits im Vorfeld der Stadtelternrat und der Stadtschülerrat sowie (für berufsbildende Schulen) die Sozialpartner bei der Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Ziel soll es sein, dass in der Stadt Magdeburg ein attraktives und auskömmliches Schulangebot längerfristig gewährleistet werden kann, das flexibel genug ist, unterschiedlichen Entwicklungen der Schülerzahlen ebenso  zu entsprechen wie es Raum für bildungspolitische und pädagogische Innovationen geben soll.
Insbesondere soll dabei beachtet werden, dass in der Stadt Magdeburg inklusive Bildung in allen Schulen und Schulformen möglich wird.
Da sich viele Grundschulen die Räumlichkeiten mit Horten teilen, soll in diesem Zusammenhang auch die Hortentwicklungsplanung berücksichtigt werden.

2. Bei künftig in Angriff zu nehmenden Schulsanierungen – beginnend mit dem STARK III-Programm – sollen in den Planungen Maßstäbe für inklusive Bildung über die bauliche Barrierefreiheit hinaus angelegt werden. Dazu soll mit der Landesregierung beraten werden, inwiefern die planerischen Vorgaben des Landes zu Schulgrößen und Raumberechnungen mit Blick auf die Absicherung inklusiver Bildung angepasst werden müssen.

3. Im Zusammenhang mit den angestrebten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Programmes Stark III und gegebenenfalls darüber hinaus sollen die zu sanierenden Schulen eine informationstechnische Infrastruktur erhalten, die eine Nutzung von modernen Unterrichtsmitteln künftig ermöglicht.

Die Ergebnisse dieser Überarbeitung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung sind in den Ausschüssen Bildung, Schule, Sport; Familie und Gleichstellung sowie Jugendhilfe vorzustellen.

Begründung:
Mit den jüngsten Entwicklungen der Schülerzahlen einerseits und dem veränderten und zu erwartenden Übergangsverhalten  nach der Grundschule andererseits erscheint es erforderlich, früher als geplant die Schulentwicklungsplanung grundlegend zu überarbeiten. Für einen solchen Schritt sprechen auch Erfordernisse , die sich aus der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen ergeben, die von der Bundesrepublik ratifiziert worden ist und deren Umsetzung maßgeblich den Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt. Die derzeitigen Berechnungs- und Planungsgrundlagen werden diesen Erfordernissen an vielen Stellen nicht gerecht. Nach § 22(4) des Schulgesetzes ist in einem solchen Fall die Schulentwicklungsplanung früher als geplant zu überarbeiten und anzupassen (Fortschreibung). Auch im Interesse bevorstehender Entscheidungen zur Sanierung weiterer Schulen ist eine solche vorgezogene umfassende Schulentwicklungsplanung erforderlich. Angesichts der Vielzahl der im Geltungszeitraum der derzeitigen Schulentwicklungsplanung getroffenen Entscheidungen zu Schulstandorten ist eine grundlegende Überarbeitung angezeigt.

In diesem Zusammenhang muss auch Vorsorge getroffen werden, dass die langfristig zum Bestand des Schulnetzes gehörenden Schulen auch die Voraussetzungen erhalten, um künftig mit modernen Unterrichtsmitteln im Unterricht arbeiten zu können. Der Einsatz von IT-Technik im Unterricht soll nicht an fehlenden Installationen z.B. für aktive Netzwerktechnik scheitern müssen, weil eine Nachrüstung zu teuer wäre. Die Berücksichtigung der IT- Ausstattungen von Schulen ist mit dem Stark III-Programm möglich und sollte zunächst mindestens für die Schulen angestrebt werden, die für eine Sanierung über dieses Programm vorgesehen sind.

Frank Theile                           
Fraktionsvorsitzender                  

Dr. Rosemarie Hein (MdB)     
Bildungspolitische Sprecherin

A0046/12 Schulentwicklungsplanung an Erfordernissen inklusiver Bildung und pädagogischer Innovation ausrichten
> der Antrag wurde abgelehnt

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