Schülerbeförderung BuT
Anfrage zur Stadtratsberatung am 22. September 2011
Ab dem 01. Januar 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung. Diese Leistungen bekommen nur Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können und wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
In Sachsen-Anhalt werden die Kosten der Schülerbeförderung von anderer Seite übernommen. Dennoch erklärte der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit am 20.09.2011 im Ausschuss für Bildung, Schule und Sport, dass es Fälle in der Landeshauptstadt Magdeburg geben kann, die Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben können.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Um welche Fälle handelt es sich?
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Anzahl der Anspruchsberechtigten?
3. Wie viele Anträge auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung
wurden bisher gestellt?
4. Wie viele Anträge wurden davon positiv beschieden?
Ich bitte um eine mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.
Dr. Rosemarie Hein (MdB)
Stadträtin
F0159/11 Schülerbeförderung BuT
S0248/11 Stellungnahme
