Satzung über die Schülerbeförderung
Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 23. Juni 2011
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Anlage 1 der Drucksache wird wie folgt geändert:
1. §1(2) Satz zwei wird wie folgt verändert:
„Schüler der Sekundarstufe II, die nicht durch die Absätze 2 und 4a im § 71 des Schulgesetzes erfasst sind, haben den Beförderungs- oder Erstattungsanspruch, wenn sie im Besitz des Magdeburg Passes sind. Dem Antrag auf Schülerbeförderung ist eine Kopie des Magdeburg Passes einschl. des Anschreibens beizufügen.“
2. In § 2(3) wird der folgende Teilsatz gestrichen:
„die bei der Schülerbeförderung in der Landeshauptstadt Magdeburg zu erstatten wären.“
3. In § 2 (1) sollen die Entfernungsangaben der bisherigen Satzung in den Buchstaben a) und b) beibehalten werden.
Begründung erfolgt mündlich.
Frank Theile
Fraktionsvorsitzender
Dr. Rosemarie Hein
stellv. Fraktionsvorsitzende
DS0150/11/2 Satzung über die Schülerbeförderung
> der Änderungsantrag wurde abgelehnt
