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Sanierung Dach Elbeschwimmhalle

Dennis Jannack

Änderungsantrag zur Sondersitzung des Stadtrates am 3. Juli 2026

Der Stadtrat möge beschließen:

Punkt 4 der Drucksache wird wie folgt ergänzt (Ergänzung fett):

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit einer Zwischenvariante für den Bundesstützpunkt Schwimmen bis zur Fertigstellung der Sanierung der Elbeschwimmhalle mit der Aufstellung eines Mietpools zu prüfen und das Prüfergebnis dem Stadtrat in seiner Augustsitzung 2026 zur weiteren Entscheidung vorzulegen. 

Im Rahmen der Prüfung sind geeignete Standorte für die Aufstellung eines Mietpools zu untersuchen. Dabei sind insbesondere die Messehallen der MVGM, das nach Abschluss des Weihnachtsmarktprozesses gegebenenfalls verfügbare provisorische Gerichtsgebäude sowie die ehemalige Getreidelagerhalle auf dem Fahlberg-List-Areal einzubeziehen. Weitere geeignete Standorte sind ebenfalls zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind unterschiedliche Nutzungskonzepte, insbesondere eine ausschließliche Nutzung für den Bundesstützpunkt sowie eine weitergehende Nutzung für den Schul- und Vereinssport, hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit darzustellen.

 

Begründung

Die Sicherung des Bundesstützpunktes Schwimmen erfordert eine schnell umsetzbare Übergangslösung. Angesichts des ambitionierten Zeitplans für die Sanierung der Elbeschwimmhalle sollte die Prüfung nicht nur die grundsätzliche Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit eines Mietpools umfassen, sondern gleichzeitig geeignete Standorte und unterschiedliche Nutzungskonzepte bewerten. Nur so kann dem Stadtrat bereits im August eine belastbare Entscheidungsgrundlage für eine zeitnahe Umsetzung vorgelegt werden.

Die genannten Standorte stellen keine Vorfestlegung dar, sondern sollen aufgrund ihrer Größe und ihrer grundsätzlichen Eignung in die Prüfung einbezogen werden. Gleichzeitig bleibt Raum, weitere geeignete Standorte zu untersuchen.

Durch die Darstellung unterschiedlicher Nutzungskonzepte soll transparent aufgezeigt werden, welche Anforderungen und Auswirkungen sich aus einer ausschließlichen Nutzung für den Bundesstützpunkt beziehungsweise einer weitergehenden Nutzung für den Schul- und Vereinssport ergeben.

Eine zusätzliche Wasserfläche dient darüber hinaus nicht nur der dringend notwendigen Absicherung des Bundesstützpunktes, sondern erhöht auch die Versorgungssicherheit des Schwimmbetriebs in Magdeburg insgesamt. Während der Schließung der Elbeschwimmhalle konzentrieren sich der Leistungs-, Schul-, Vereins- und öffentliche Badebetrieb auf die verbleibenden Wasserflächen. Sollten diese infolge technischer Defekte, notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse zeitweise ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Schwimmbetrieb in der Landeshauptstadt. Auch dieser Aspekt sollte daher bei der Bewertung der Standorte und Nutzungskonzepte berücksichtigt werden.

 

Rebekka Grotjohann und Noah Biswanger        Dennis Jannack
Fraktionsvorsitzende                                                sportpolit. Sprecher

DS0249/26/3 Sanierung Dach Elbeschwimmhalle
→ der Änderungsantrag wurde abgelehnt

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