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Sachstand zur Wiederbesetzung der Stelle der Kinderbeauftragten

Nicole Anger

Anfrage zur Stadtratssitzung am 27. August 2026

Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Stelle der Kinderbeauftragten derzeit nicht besetzt ist. Gleichzeitig erfüllt die Kinderbeauftragte eine zentrale Funktion bei der Interessenvertretung von Kindern und Familien, der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Begleitung von Beteiligungsprozessen für Kinder und Jugendliche. Die Kinderbeauftragte ist eine wichtige Ansprechpartnerin für Kinder, Jugendliche und Familien und vertritt deren Belange gegenüber Politik und Verwaltung. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte und zur Entwicklung Magdeburgs als kinder- und familienfreundliche Stadt. Eine länger andauernde Vakanz wirft daher Fragen hinsichtlich der Wahrnehmung dieser Aufgaben sowie der Priorität der Kinder- und Familienpolitik in der Landeshauptstadt auf. Gleichzeitig erweckt diese anhaltende Vakanz den Eindruck, dass die Wiederbesetzung dieser Stelle seitens der Verwaltung nicht mit der erforderlichen Priorität verfolgt wird. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der vielfach betonten Bedeutung von Kinderrechten und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Oberbürgermeisterin:

  1. Seit wann ist die Stelle der Kinderbeauftragten unbesetzt?

  2. Aus welchen Gründen konnte die Stelle noch immer nicht besetzt werden?

  3. Trifft es zu, dass die Verwaltung derzeit keine Wiederbesetzung der Stelle beabsichtigt? Falls nein, welche konkreten Schritte wurden seit Eintritt der Vakanz unternommen?

  4. Wurde die Stelle seit Eintritt der Vakanz ausgeschrieben? Wenn ja: Wann, wie oft und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Aus welchen Gründen wurde auf eine Ausschreibung verzichtet?

  5. Hat die Verwaltung bewusst entschieden, die Stelle unbesetzt zu lassen? Falls ja, wann wurde diese Entscheidung getroffen und wer hat sie getroffen?

  6. Ist vorgesehen, die Stelle einzusparen, organisatorisch aufzulösen oder ihre Aufgaben dauerhaft auf andere Bereiche zu übertragen?

  7. Welche Aufgaben der Kinderbeauftragten werden derzeit nicht wahrgenommen? Bitte auflisten.

  8. Wer übernimmt aktuell die unabhängige Interessenvertretung von Kindern gegenüber Verwaltung und Stadtrat? Welche Aufgaben werden derzeit durch welche andere Organisationseinheiten oder Beschäftigte wahrgenommen?

  9. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung auf die Umsetzung der Kinderrechte, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Zusammenarbeit mit freien Trägern und Initiativen?

  10. Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass Magdeburg seit längerer Zeit ohne eine unabhängige Kinderbeauftragte auskommen muss?

  11. Hält die Verwaltung eine Kinder- und familienfreundliche Stadtentwicklung ohne Kinderbeauftragte für ausreichendgewährleistet? Bitte begründen.

  12. Wann wird dem Stadtrat ein konkreter Zeitplan für die Wiederbesetzung der Stelle vorgelegt?

  13. Welchen Stellenwert hat die Stelle der/des Kinderbeauftragten für die Oberbürgermeisterin?

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Nicole Anger
Stadträtin

F0253/26 Sachstand zur Wiederbesetzung der Stelle der Kinderbeauftragten

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