Rückwirkende Grundsteuererhebung für gemeinnützige Vereine
Anfrage zur Stadtratsberatung am 5. Juli 2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Hopfengartenverein KMS 1932 e.V. erhielt am 25. Juni 2012 - fast pünktlich zu seinem 80jährigen Bestehen - einen Bescheid über Grundbesitzabgaben für das dortige Siedlerheim rückwirkend für fünf Jahre über eine Summe von insgesamt 1.259,17 €, wovon 1.170,63 Euro bereits zum 30. Juli 2012 fällig sind. Der Verein ist vor allem gemeinnützig tätig und verfügt daher nur über geringe Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und der Verpachtung der Gaststätte. Daher hat er auch keine Geldreserven, um eine solche Forderung ohne weiteres begleichen zu können. Außerdem ist eine rückwirkende Erhöhung der Pacht für die Gaststätte um die Grundsteuer B für 2007 bis Mitte 2012 auch nicht mehr möglich, so dass die Abgaben allein der Verein aus Mitgliedsbeiträgen aufbringen muss.
Daher frage ich Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:
• Wie kann es sein, dass dem Verein erst jetzt die Kosten für die Grundsteuer B für die vergangenen fünf Jahre in Rechnung gestellt werden? Warum wurde nicht vorab wenigstens einmal das Gespräch mit dem Vorsitzenden der Siedlung hinsichtlich dieser für den Verein horrenden Forderung gesucht, sondern lediglich der Kontakt hinsichtlich der Erbringung alter Bauskizzen für die Gaststätte aufgenommen?
• Wie viele weitere Vereine/ Siedlungen betrifft die nachträgliche Einforderung der Grundsteuer B und in welcher Höhe?
• Haben sich bereits Vereine/ Siedlungen mit der Stadt in Verbindung gesetzt, weil sie die nachträglich eingeforderten Beträge nicht bezahlen können? Wie viele Vereine sind ggf. hierdurch von Insolvenz bedroht?
• Gibt es Möglichkeiten, insbesondere bei gemeinnützig tätigen Vereinen und Siedlungen auf die rückwirkend geltend gemachten Grundsteuern gänzlich zu verzichten bzw. diese wenigstens in kleinen Raten abzuzahlen, wenn nachweislich die Vereinsgelder hierzu nicht ausreichen?
Aufgrund der Zahlungsfrist zum 30.7.2012 bitte ich um eine mündliche und ausführlich schriftliche Beantwortung der Anfrage noch vor Fristablauf.
Monika Zimmer
Stadträtin/Stadtrat
F0133/12 Rückwirkende Grundsteuererhebung für gemeinnützige Vereine
> mündliche Stellungnahme
