Richtlinie für einmalige Bedarfe
Interfraktioneller Antrag zur Stadtratsberatung am 25. August 2011
Der Stadtrat möge beschließen:
DerOberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Verwaltungsvorschriften
„Richtlinien für einmalige Bedarfe“ zu überarbeiten sind und eine notwendige Überarbeitung
zu veranlassen.
Eventuell sind weitere Richtlinien, wie z.B. die Unterkunftsrichtlinie und die Bestattungsrichtline
mit einzubeziehen.
Der Antrag soll direkt abgestimmt werden.
Begründung:
Im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Beteiligungscontrolling wurde am 31.05.2011 der
Prüfbericht 012-2010 behandelt. Im Mittelpunkt stand die Stellungnahme des Jobcenter
Magdeburg vom 06.12.2010.
Unter der PF 1 wurde herausgestellt, dass die geltende Vorschrift nicht mehr den
Anforderungen entspricht und überarbeitungswürdig ist. Es sind neue geltende rechtliche,
gerichtliche Entscheidungen einzuarbeiten, für die das Sozial- und Wohnungsamt fachlich
zuständig ist.
Mit der Überarbeitung der Richtlinien sollte erreicht werden, dass sich die Rechtssicherh
eit von Entscheidungen des Jobcenter Magdeburg erhöht.
Die Stellungnahme des Amtes 50.1 wurde in diesem Zusammenhang nur zur Kenntnis
genommen und nicht weiter behandelt.
Frank Theile
DIE LINKE. Fraktion
Hans-Dieter Bromberg
Fraktion SPD/Tierschutzpartei/future!
Wigbert Schwenke
Fraktion CDU /BfM
Hans-Jörg Schuster
FDP-Ratsfraktion
Wolfgang Wähnelt
Fraktion Bündnis90/Die Grünen
A0108/11 Richtlinie für einmalige Bedarfe
> der Antrag wurde beschlossen
