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Neufassung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung

Frank Theile

Interfraktioneller Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 3. Mai 2012

Der Stadtrat möge beschließen:

Der §7 (Werbe- und Informationsmaterial) Absatz 1 wird gemäß der Variante „NEU“ wie folgt geändert:

NEU: (1) Das Ablegen oder Lagern von Wurfsendungen, Zeitungen oder sonstigen Werbe- und Informationsmaterial außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse ist in öffentlich zugänglichen Bereichen (insbesondere auf Treppen, Mauern, Bänken, in Vorgärten, vor oder in Hauseingängen) verboten.

ALT: (1) Das Ablegen oder Lagern von Wurfsendungen, Zeitungen oder sonstigen Werbe- und Informationsmaterial außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse ist in öffentlich zugänglichen Bereichen (insbesondere auf Treppen, Mauern, Bänken, in Vorgärten, vor oder in Hauseingängen) nur dann erlaubt, wenn das Material durch wind- und wasserfeste Hilfsmittel (insbesondere Plastiktüte) verpackt wurde.

Begründung:
Auf Seite 36 der Anlage wird hierzu u.a. ausgeführt „[…], dass sich die Situation verschlechtert, weil es derzeit nicht verboten ist, Druckerzeugnisse in Hauseingängen abzulegen. Deshalb soll dieser Tatbestand nach der GefahrenabwehrVO untersagt und als Ordnungswidrigkeit normiert werden.“ Dieses an sich sinnvolle Ansinnen wird jedoch mit dem dazu vorgelegten § 7 der GefahrenabwehrVO keinesfalls untersagt, sondern nur eingeschränkt, indem dort lediglich gefordert wird, künftig diese Werbematerialien mit wind- und wasserfesten Hilfsmitteln zu verpacken. Das Ablegen und Lagern selbst bleibt unter diesen Bedingungen jedoch weiterhin erlaubt, gehört aus Sicht der Antragsteller allerdings tatsächlich verboten, da dadurch ein größeres Maß an Ordnung und Sauberkeit innerhalb der LH Magdeburg zu erreichen wäre.

Frank Theile                       
Fraktionsvorsitzender                   
DIE LINKE Fraktion                  

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

DS0402/11/5 Neufassung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung
> der Antrag wurde zurückgezogen

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