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Neufassung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung

Josef Fassl

Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 31. Mai 2012

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt und ersetzt damit den Ursprungsantrag (Ergänzung kursiv hervorgehoben):

Der § 6 Abs. 8 erhält folgende Fassung:

„Das Füttern wild lebender Tauben, Katzen und jagdbaren Wildes, mit Ausnahme von Wasservögeln, ist im Stadtgebiet nur an den durch die Landeshauptstadt Magdeburg gekennzeichneten Futterplätzen gestattet, die in Zusammenarbeit mit den anerkannten Magdeburger Tierschutzvereinen festgesetzt werden.“

Begründung:

Ein Fütterungsverbot für Katzen und Tauben mit der Folge, dass diese Tiere geschwächt werden und möglicherweise grausam sterben, ist nicht nur für die in dieser Angelegenheit engagierten Tierschutzvereine, sondern auch für viele Magdeburger/-innen, die Not leidenden Tiere helfen wollen, eine furchtbare Vorstellung. Das Fütterungsverbot ist nur akzeptabel, wenn dies durch ausreichende offizielle Futterstellen verhindert wird und gleichzeitig das Veterinäramt den Tierbestand erfasst, damit die Einschätzung der Gefahr einer Überpopulation überhaupt erst möglich wird.

Die Futterstellen sind durch die beiden Tierschutzvereine Magdeburger Tierschutzverein e.V. und Bündnis für Tiere e.V. eingerichtet. Es gibt aber auch Bürger/-innen, die diesen Vereinen nicht angeschlossen sind und verantwortungsvoll Futterstellen betreiben. Durch die Einfügung soll möglichst sichergestellt werden, dass eine zweckmäßige Festlegung der Futterstellen gewährleistet ist.

Der Vorschlag fand auch im KRB-Ausschuss Zustimmung, wurde aber nicht protokolliert.

Frank Theile                          
Fraktionsvorsitzender                     

Josef Fassl   
Stadtrat

DS0402/11/9/1 Neufassung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung (Fütterungsverbot)
> der Änderungsantrag wurde von der Fraktion zurückgezogen

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