Magdeburger Leitlinien zur Bekämpfung Häuslicher Gewalt
Antrag zur Stadtratssitzung am 26. Februar 2026
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beschließt, die beiliegenden Leitlinien zur Bekämpfung Häuslicher Gewalt als Arbeitsgrundlage zur Vorbeugung, Intervention und Bekämpfung häuslicher Gewalt in Magdeburg zu verabschieden. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Leitlinien als weitere Arbeitsgrundlage im Verwaltungshandeln heranzuziehen, konzeptionell weiterzuentwickeln und mit einem entsprechenden Konzeptvorschlag zu evaluieren.
Ferner wird die Oberbürgermeisterin beauftragt zu prüfen, inwiefern es personelle Untersetzung für ein solches Maßnahmenpaket benötigt. Sofern die Prüfung positiv beschieden wird, ist weiterhin zu prüfen, inwiefern europäische Fördermittel aus dem Daphne-Strang im EU-Programm CERV beantragt werden können, um kommunale Aufwendungen möglichst gering zu halten. Ein Fördermittelantrag soll mit entsprechendem Konzept in der Folge eingereicht werden, sofern dieser aussichtsreich scheint.
Es wird um die Überweisung in den VwA, den FuG, den GeSo und FG gebeten.
Begründung:
In Magdeburg werden ca. 8 Fälle von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen pro Tag in Magdeburg haben, in 6,5 Fällen von Männern verübt[1]. Dies gliedert sich nahtlos an eine bestehende Trendrichtung in Sachsen-Anhalt an: Demnach stieg die Zahl der Fälle Häuslicher Gewalt von 2020 (6.323) auf 2024 (8.391) um mehr als 32% an (vgl. Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 2025: 9)[2]. Allein im Bereich der partnerschaftlichen Gewalt stieg die Fallzahl im Vergleich zu 2020 (1.435) auf 2024 (2.108) im Raum Magdeburg um fast 47% an (vgl. Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt 2025: 25)[3]. Ferner bleibt anzumerken, dass es sich hierbei lediglich um Fälle im Hellfeld handelt und eine deutlich höhere Fallzahl im Dunkelfeld anzunehmen ist.
Zudem zeigt die erst am 10. Februar 2026 veröffentlichte Dunkelfeldstudie der Bundesregierung, dass nahezu die Hälfte aller Befragten Personen bereits Gewalt durch Ex-Partner:innen erlebt haben, wobei der Anteil der Frauen (48,7%) gegenüber der Männer (40%) deutlich höher ausfällt wie auch in weiteren relevanten Erhebungsgruppen (vgl. Leitgöb-Guzy/ Bieber 2026: 8)[4]. Die Bundesregierung kündigte entsprechende Maßnahmen an.
Diese Faktoren berücksichtigend, sollte die Stadt sich auf den Weg machen, entsprechende Vorbereitungen für mögliche Förderprogramme zu treffen, um ebenso für die Landeshauptstadt Magdeburg zu unterstreichen: keine Person mehr!
Rebekka Grotjohann und Noah Biswanger Nicole Anger
Fraktionsvorsitzende Sozialpolitische Sprecherin
Gleichstellungspolitischer Sprecher
A0040/26 Magdeburger Leitlinien zur Bekämpfung Häuslicher Gewalt
Anlage - Leitlinie
→ in die Ausschüsse verwiesen
S0168/26 Stellungnahme der Verwaltung
[1] S0062/25, Seite 1
[2] Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (2025): Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen-Anhalt 2024. In: polizei.sachsen-anhalt.de. <https://polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/lka/pks/PKS-Jahresbilanz_2024_Sachsen-Anhalt.pdf>
<Stand: 04.04.2025> <Zugriff: 10.02.2025>
[3] Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (2025): Kriminalstatistische Auswertung Häusliche Gewalt – Land Sachsen-Anhalt. In: polizei.sachsen-anhalt.de.<https://polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/Praevention/Kriminalpraevention/Berichte_Häusliche_Gewalt/20250404__Jahresbericht_2024_Häusliche_Gewalt.pdf>
<Stand: 04.04.2025> <Zugriff: 10.02.2025>
[4] Leitgöb-Guzy, N./ Bieber, I. (2026): Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation,
Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ I. Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium des Innern; Bundeskriminalamt: Berlin.
