Haushaltsplan 2011 - Ausreichung der Leistung aus dem Bildungsteilhabepaket
Änderungsantrag zur Stadtratsberatung zum Haushaltsplan für 2011 am 13. Dezember 2010
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, die Ausreichung der Leistung aus dem Bildungsteilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien und Familien, die Kinderzuschlag erhalten, in eigener Regie zu übernehmen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die dafür notwendigen Konditionen ins Benehmen zu setzen.
2. Die Leistungen aus dem Teilhabepaket sollen mit den bereits durch die Landeshauptstadt Magdeburg im Rahmen des Magdeburg-Passes erbrachten Leistungen koordiniert werden. Gegebenenfalls frei werdende Mittel sollen nicht verloren gehen, sondern für die Erweiterung sozialer Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt an anderer Stelle eingesetzt werden.
3. Über die Umsetzung des Teilhabepaketes soll zeitnah nach dessen Einführung und über erste Erfahrungen bis zur Sommerpause im Jugendhilfeausschuss und in den Ausschüssen Gesundheit und Soziales, Bildung, Schule, Sport und Familie und Gleichstellung berichtet werden.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag hat am 3.12.2010 das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Darin enthalten ist ein Bildungsteilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Hartz IV-Familien und Familien, die Kinderzuschlag erhalten. Dieses Teilhabepaket soll in Verantwortung der Agentur für Arbeit ausgereicht werden.
Der größere Teil dieses Teilhabepaketes betrifft Aufgaben der Jugendhilfe und andere kommunale Zuständigkeiten (Schülerbeförderung). In den Anhörungen zum Gesetz wurde durchgängig von allen kommunalen Vertretern und Vertretern der freien Wohlfahrtspflege kritisiert, dass die Arbeitsagenturen ihrer Aufgabenstruktur nach ein ungeeigneter Partner für die Sicherung von Bildungsteilhabe sind. Im Gesetz ist in Artikel 2, Paragraf 29 (4) vorgesehen, dass „der kommunale Träger…auf sein Verlangen mit dem Abschluss der Vereinbarungen…und mit deren Ausführung und Abrechnung beauftragt werden (soll).“ In der Begründung zum Gesetz wird ausgeführt: „Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die kommunalen Träger, die regelmäßig zugleich Schulträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind, einen besseren Überblick über das lokale Leistungsangebot für Kinder und Jugendliche haben als die Agenturen für Arbeit bzw. die gemeinsamen Einrichtungen. Die kommunalen Träger sollen deshalb – von atypischen Ausnahmefällen abgesehen – regelmäßig einen Anspruch auf Beauftragung haben.“ Dieser Einsicht ist zu folgen. Darum ist eine Aufgabenübernahme durch die Stadt Magdeburg sinnvoll und sollte angestrebt werden.
Dr. Rosemarie Hein
Stellv. Fraktionsvorsitzende
DS0414/10/35 Ausreichung der Leistung aus dem Bildungsteilhabepaket
> mit Stellungnahme S0130/11 erledigt
