Haushaltplan 2011 - Beachtung von Tarifverträgen bei Vergabe von Dienstleistungsaufträgen
Änderungsantrag zur Stadtratsberatung zum Haushaltsplan für 2011 am 13. Dezember 2010
Der Stadtrat möge beschließen:
Bei künftigen Vergaben von Dienstleistungen im öffentlichen Auftrag, insbesondere Reinigungsdienstleistungen, soll zur Voraussetzung für Bieter gemacht werden, dass bestehende Flächentarifverträge angewendet werden und eine diesen Tarifvertrag unterlaufende Akkordarbeit ausgeschlossen ist.
Begründung:
In der Vergangenheit sind verschiedene Fälle öffentlich bekannt geworden, dass Dienstleistungsfirmen bei Reinigungsdienstleistungen den bestehenden für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag entweder nicht anwenden oder aber die Flächennormen so hoch geschraubt haben, dass in der vorgegebenen Zeit die geforderte Fläche gar nicht gereinigt werden konnte. Ein solches Unterlaufen der tariflichen Vereinbarungen durch Dienstleistungsunternehmen steht zumutbaren Arbeitsbedingungen der in diesen Unternehmen Beschäftigten aber auch der von uns erwarteten Reinigungsqualität entgegen. Die Stadtverwaltung sollte solche Verfahrensweisen nicht unterstützen.
Frank Theile
Fraktionsvorsitzender
Dr. Rosemarie Hein (MdB)
DS0414/10/11 Beachtung von Tarifverträgen bei Vergabe von Dienstleistungsaufträgen
> der Änderungsantrag wurde von der Fraktion zurückgezogen
