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Haushalt 2011 - Jahresüberschüsse/Gewinne städtischer Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung

Frank Theile

Änderungsantrag zur Stadtratsberatung zum Haushaltsplan für 2011 am 13. Dezember 2010

Der Stadtrat möge beschließen:

Aus den Mittelfristigen Planungen einzelner städtischer Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung ist zu entnehmen, dass diese für die Jahre 2011 bis 2013 Jahresüberschüsse/Gewinne in für den Stadthaushalt relevanter Größenordnung prognostizieren, ohne hierfür auf Zuschüsse aus dem Stadthaushalt der Landeshauptstadt Magdeburg angewiesen zu sein. (DS0414/10, Anlage 10).

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1.  
in Vorbereitung der Haushaltsplanungen 2012 ff. mit den betreffenden Unternehmen Vereinbarungen vorzubereiten welche sowohl eine angemessene Gewinnabführung an den Stadthaushalt (Gesellschafterin/Anteilseignerin) als auch den Unternehmen eine, an deren Zukunftserfordernissen orientierte, eigene Überschuss-/Gewinnverwendung sichern;
2.
bereits in Form von Stadtratsbeschlüssen aus rechtlichen, steuerlichen oder aus sonstigen Gründen bestehende Abführungsverpflichtungen der Unternehmen in zukünftige Vereinbarungen unverändert einfließen zu lassen;
3.
die Umsetzbarkeit der Überschuss-/Gewinnabführungsvereinbarung zwischen der Gesellschafterin/Anteilseignerin und den Unternehmen jährlich, im Zuge der Jahresabschlussprüfungen, durch einen Wirtschaftsprüfer gesondert prüfen und beurteilen zu lassen und das Prüfungs-/Beurteilungsergebnis, vor Einstellung etwaiger Gewinnabführungen in den jeweiligen Haushaltsplan der Landeshauptstadt, den Organen der Gesellschaften, entsprechend Ihrer Zuständigkeit zur Befassung bzw. Entscheidung zu übergeben.

Begründung:
Wie jedem Unternehmenseigner obliegt es auch der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewinnverwendung der ihr eigenen Unternehmen frei zu entscheiden.
Besonders in Phasen erheblichen Sparzwanges des Stadthaushaltes muss hierbei jedoch zum einen gesichert werden, dass unsere kommunalen Unternehmen einen konkreten und möglichst kontinuierlichen Anteil zur Haushaltskonsolidierung erbringen.
Zum anderen liegt es in der besonderen Verantwortung einer öffentlichen Gesellschafterin dafür Sorge zu tragen, dass den ihr eigenen Unternehmen der erforderliche finanzielle Handlungsspielraum zur Entwicklung des Geschäftsbetriebes im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Erfüllung des jeweiligen Gesellschafterauftrages und damit zur Erfüllung eines spezifischen Teils der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere auch durch Eigenverwendung eines Teils der erwirtschafteten Überschüsse eingeräumt wird.
Mit der Erarbeitung mittel- bzw. langfristiger Gewinnabführungsvereinbarungen, einschließlich  entsprechender Prüfungs-, Steuerungs- und Anpassungsmechanismen zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und den betreffenden Unternehmen wird gesichert, dass sowohl den mittel- und langfristigen Planungserfordernissen der Gesellschafterin als auch der Unternehmen, angemessen Rechnung getragen wird.
Darüber hinaus fördern ausgewogene Zielvereinbarungen zur Ergebnisverwendung die Motivation der Unternehmen sowie deren Beschäftigte sowohl weiterhin einen wichtigen Teil zur Konsolidierung unseres öffentlichen Haushaltes als auch zur Entwicklung des jeweiligen Unternehmens selbst beizutragen.  

Frank Theile
Fraktionsvorsitzender  

DS0414/10/21 Jahresüberschüsse/Gewinne städtischer Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung
> der Änderungsantrag zur Drucksache wurde abgelehnt

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