Gültigkeit von Beschlüssen des Stadtrates
Interfraktionelle Anfrage mit CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtratsberatung am 27. Januar 2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Gemeinderatsbeschlüssen kommt Rechtsverbindlichkeit zu, deren Umsetzung und
Einhaltung von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung zwingend zu erwarten ist.
Eine Presseveröffentlichung zum Kinder- und Jugendhaus Werder in der Ausgabe des
Lokalanzeigers der „Volksstimme“ vom 11.01.2011 veranlasst uns zu nachstehenden
Fragen, die wir bitten, mündlich und ergänzend schriftlich zu beantworten.
1. Ist es zutreffend, dass der Leiter des Kinder- und Jugendhauses und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung, Herr Rainer Pappenberg, der Presse gegenüber geäußert hat: "... Wir
planen auch Veranstaltungen, ganz so, als gäbe es den Stadtrats-Beschluss zur
Schließung nicht"?
2. Wenn Frage eins mit ja beantwortet wird, wann werden welche personalrechtlichen
Konsequenzen vom Dienstvorgesetzten gegen Herrn Pappenberg eingeleitet?
3. Wenn Frage eins verneint wird, ist eine öffentliche Richtigstellung seitens des
Oberbürgermeisters geplant?
Hans-Dieter Bromberg
Vors. Fraktion SPD-Tier-schutzpartei-future!
Wigbert Schwenke
Vors. Fraktion CDU/BfM
Frank Theile
Vors. FraktionDIE LINKE
Wolfgang Wähnelt
Vors. Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hans-Jörg Schuster
Vors. FDP-Fraktion
F0007/11 Gültigkeit von Beschlüssen des Stadtrates
S0029/11 Stellungnahme
