Finanzierung der Planungs- und Baumaßnahmen im Bereich der vorgesehenen Eisenbahnunterführung E.-Reuter-Allee
Anfrage zur Stadtratsberatung am 5. Juli 2012
Auf ihrer Homepage teilt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Frage der finanziellen Unterstützung des Bauvorhabens durch das Land Sachsen-Anhalt am 04.06.2012 folgendes mit:
„Eine Kleine Anfrage an die Landesregierung brachte es nun an den Tag. Das Verkehrsministerium antwortete wörtlich: … „Der frühere Minister für Landesentwicklung und Verkehr hatte in diesem Rahmen die Absicht bekundet, bei Bedarf die Landeshauptstadt bei der Realisierung des Vorhabens finanziell zu unterstützen. Diese politische Absicht hat der derzeitige Minister für Landesentwicklung und Verkehr jüngst erneuert … Die Modalitäten einer Unterstützung sind konkret festzulegen, wenn die unmittelbar am Vorhaben Beteiligten die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens und dessen Förderung geschaffen haben.“
Auf die Frage nach der rechtlichen Bindewirkung durch die mündlichen Zusagen des Ministers wird auf die notwendige Schriftform verwiesen.“
Die finanzielle Begleitung des Vorhabens durch das Land Sachsen-Anhalt war eine der maßgeblichen Grundlagen im Entscheidungsprozess zur Auswahl der aus Sicht der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg kostengünstigsten Bauvariante und führte letztlich zu einer Mehrheitsentscheidung des Stadtrates für diese, sogenannte „Tunnelvariante“.
Im Hinblick auf die von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen veröffentlichten Informationen zur Antwort der Landesregierung auf die diesbezügliche Kleine Anfrage, die aktuelle Haushaltslage der Landeshauptstadt Magdeburg sowie die bereits eingetretenen Verzögerungen des Vorhabens, ist die Möglichkeit der Einhaltung des unter Einbeziehung der vom Land Sachsen-Anhalt ehemals avisierten finanziellen Beteiligung/Unterstützung erstellten Baukostenplanes kritisch zu hinterfragen.
Für die Stadtratsfraktion DIE LINKE./Tierschutzpartei werfen insbesondere die von Bündnis 90/ Die Grünen veröffentlichten, tendenziell verweisenden bzw. ausweichenden Antworten der Landesregierung nachfolgende Fragen auf, um deren Beantwortung ich Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bitte:
1. Welche rechtlichen Voraussetzungen werden vom Land Sachsen-Anhalt derzeit zum Abschluss notwendiger (Förder-) Vereinbarungen von der Landeshauptstadt Magdeburg gefordert? Wie ist der konkrete Sachstand in Bezug auf die Schaffung der vom Land geforderten „rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens“? Wann ist mit dem Abschluss entsprechender (Förder-) Vereinbarungen mit dem Land Sachsen-Anhalt zu rechnen?
2. Wie hoch ist nach derzeitigen Einschätzungen der Stadtverwaltung der bereits jetzt durch die eingetretenen zeitlichen Verzögerungen der Planumsetzung für die Landeshauptstadt Magdeburg zu tragende Kostenmehraufwand? Mit welchen Mehrkosten muss nach dem kaufmännischen Vorsichtigkeitsprinzip für den Fall weiterer Verzögerungen bei der Vorhabenumsetzung zu Lasten der Landeshauptstadt Magdeburg gerechnet werden?
3. Aus welchen Budgetpositionen des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsplanes 2012 sind ggf. bereits aktuell zu begleichende Mehrkosten zu finanzieren. Welche vom Stadtrat beschlossenen Vorhaben können als Ausgleich für ggf. bereits aufgelaufene Mehrkosten des „Tunnelbauvorhabens“ aus heutiger Sicht der Verwaltung im Wirtschaftsjahr 2012 nicht oder ggf. nur zeitverschoben realisiert werden?
4. Ist gesichert, dass sich das Land Sachsen-Anhalt für den Fall etwaiger (ggf. durch Bauzeitverschiebung entstehende) Mehrkosten zukünftig proportional (oder in anderer Weise / ggf. auch rückwirkend) beteiligt?
5. Gibt es ein Planungs- und Finanzierungsszenario der Stadtverwaltung für den Fall, dass weitere Kostenaufwüchse entstehen und/oder die vom Land Sachsen-Anhalt avisierten finanziellen Förderungen/Unterstützungen nicht gewährt werden bzw. eine Inanspruchnahme aufgrund förderrechtlicher Bestimmungen (o.ä.) nicht (mehr) möglich ist?
6. Gibt es aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, etwaige Schadenersatzforderungen der Bahn AG für den Fall von zeitlichen Verschiebungen der Bauausführung bzw. im Fall von Bauplanänderungen auszuschließen?
7. Ist seitens der Stadtverwaltung vorgesehen, eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung (ggf. in Zusammenarbeit mit Vertretern des Landes Sachsen-Anhalt und der Bahn AG) zum aktuellen Stand der Vorhabenentwicklung, ggf. auch aus städtischer Sicht zu den Planungen bzw. Risiken der Finanzierung des Vorhabens, durchzuführen?
Ich bitte Sie, um eine mündliche und eine ausführliche schriftliche Beantwortung.
F. Theile
Fraktionsvorsitzender
F0123/12 Finanzierung der Planungs- und Baumaßnahmen im Bereich der vorgesehenen Eisenbahnunterführung E.-Reuter-Allee
S0188/12 Stellungnahme
