Evaluierung der Magdeburger Hundeauslaufwiesen
Antrag zur Stadtratsberatung am 11. November 2010
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das bestehende System an Hundeauslaufwiesen in der LH Magdeburg unter Beteiligung einschlägiger Magdeburger Tierschutz- und Umweltverbände sowie der Gemeinwesenarbeitsgruppen und unter Beachtung aktueller Kennziffern des demographischen Wandels und der Magdeburger Siedlungsstruktur bis Dezember 2011 fortzuschreiben und weiterzuentwickeln zu einem auch für die Zukunft tragfähigen Konzept.
Dabei ist zunächst als Grundlage der weiteren konzeptuellen Planung auch Kenntnis über das tatsächliche Nutzungsverhalten hinsichtlich der einzelnen Hundeauslaufwiesen zu erlangen und im Rahmen der Konzepterstellung/-fortschreibung entsprechend zu dokumentieren.
Über den Fortgang und das Ergebnis ist der Stadtrat in geeigneter Form zu informieren.
Es wird um Überweisung in die Ausschüsse StBV, KRB, UwE, BA SFM gebeten.
Begründung:
Wer zu Recht Leinenzwang fordert, muss im Sinne des Tierschutzes auch ausreichend Möglichkeit zu freiem Auslauf und ungezwungenem Spiel der Hunde bieten. Dabei ist neben vielfältigen sicherheits- und verkehrsorganisatorischen Abwägungen auch die Altersstruktur der Magdeburger Bevölkerung zu berücksichtigen. Die LH Magdeburg ist dabei auf einem guten Weg, muss sich aber dennoch aktuellen bevölkerungspolitischen Entwicklungen stellen. Beispielsweise möchten auch gerade viele immer älter werdende Menschen auf ihre vierbeinigen Freunde nicht verzichten, sind aber mitunter selbst nicht mehr so mobil, um weite Strecken bis zur nächst gelegenen Hundeauslaufwiese zu bewältigen. Eine zukunftsfeste Aussteuerung des bestehenden Systems an Hundeauslaufwiesen im Sinne einer tragfähigen Konzepterstellung/-fortschreibung erscheint auch mit Blick auf die optimale Bekanntmachung und Information zu ausgewiesenen Hundeauslaufwiesen geboten.
Oliver Müller
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Jana Bork
Stadträtin
A0168/10 Evaluierung der Magdeburger Hundeauslaufwiesen
S0317/10 Stellungnahme
> der Antrag wurde abgelehnt
