Erste Änderungssatzung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Konservatorium Georg Philipp Telemann
Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 17. November 2011
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Betriebsausschüsse der Eigenbetriebe der LH Magdeburg hinsichtlich einer festen Vertretungsregelung der Beschäftigtenvertreter zu überprüfen und – wenn notwendig – analog der vorliegenden Drucksache zu verfahren.
Begründung:
Ggf. mdl.
Frank Theile
Fraktionsvorsitzender
DS0375/11/1 Änderungssatzung der Eigenbetriebssatzung des Konservatoriums Georg Philipp Telemann
> der Änderungsantrag wurde abgelehnt
