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Entwicklung der Zwangsräumungen in der Landeshauptstadt Magdeburg

Nicole Anger

Anfrage zur Stadtratssitzung am 24. September 2026

Ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Zwangsräumungen von Wohnraum wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 und bisher im Jahr 2026 durchgeführt? Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln.

  2. Wie viele Räumungsklagen wurden in den genannten Jahren bei den zuständigen Gerichten für Magdeburg eingereicht?

  3. Welche Hauptgründe für Zwangsräumungen sind der Stadt bekannt (z. B. Mietrückstände, Eigenbedarf, Vertragsverletzungen)? Sofern Daten vorliegen, bitte nach Gründen aufschlüsseln.

  4. Wie viele Haushalte mit Kindern waren von Zwangsräumungen betroffen?

  5. Wie viele alleinstehende Personen sowie ältere Menschen (ab 65 Jahren) waren von Zwangsräumungen betroffen?

  6. In wie vielen Fällen wurde das Sozial- und Wohnungsamt vor einer Zwangsräumung informiert und konnte präventiv tätig werden?

  7. Welche Maßnahmen bietet die Landeshauptstadt Magdeburg zur Vermeidung von Wohnungsverlust und Zwangsräumungen an (z. B. Mietschuldenübernahme, Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung, Mediation)?

  8. In wie vielen Fällen konnte durch städtische Hilfen in den Jahren 2022 bis aktuell eine drohende Zwangsräumung verhindert werden?

  9. Wie viele Menschen mussten nach einer Zwangsräumung in einer Notunterkunft oder einer anderen kommunalen Unterbringung untergebracht werden?

  10. Sieht die Stadt angesichts der Entwicklung des Wohnungsmarktes weiteren Handlungsbedarf zur Prävention von Wohnungsverlust? Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant?

  11. Unterwelchen Voraussetzungen werden Möbel und sonstiger Hausrat nach einer Zwangsräumung eingelagert?

  12. Wer entscheidet über eine Einlagerung? Was sind die Rahmenbedingungen für eine Einlagerung? Wie lange werden die Gegenstände grundsätzlich aufbewahrt? Entstehen für die betroffene Person Kosten? Gibt es Möglichkeiten, die eingelagerten Gegenstände wiederzuerlangen bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen?

  13. Unter welchen Voraussetzungen werden Möbel und Hausrat nach einer Zwangsräumung entsorgt, anstatt sie einzulagern? Welche rechtlichen bzw. praktischen Kriterien werden hierfür zugrunde gelegt? Werden die betroffenen Personen vor einer Entsorgung informiert und erhalten sie eine Frist zur Abholung?

  14. Wie häufig kam es in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 und bisher 2026 jeweils zu einer Einlagerung von Hausrat bzw. Mobiliar, einer späteren Auslösung bzw. Abholung der eingelagerten Gegenstände und einer Entsorgung von Hausrat bzw. Mobiliar? Bitte die Zahlen nach Jahren aufschlüsseln.

  15. Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Magdeburg in den genannten Jahren durch die Einlagerung, den Transport und die Entsorgung von Hausrat im Zusammenhang mit Zwangsräumungen entstanden?

  16. Sieht die Landeshauptstadt Magdeburg angesichts der Entwicklung des Wohnungsmarktes und der sozialen Folgen von Zwangsräumungen weiteren Handlungsbedarf zur Prävention von Wohnungsverlust? Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant?

Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme.

 

Nicole Anger
Stadträtin

F0291/26 Entwicklung der Zwangsräumungen in der Landeshauptstadt Magdeburg

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