Bildung von Rücklagen
Anfrage zur Stadtratsberatung am 22. September 2011
Für unerwartete Ausgaben und größere Investitionen haben die Kita-Träger in der Landeshauptstadt Magdeburg bisher Rücklagen bilden können. Mit der neuen Finanzierungsrichtlinie ist es für die Träger kaum möglich, Rücklagen für größere Investitionen zu bilden.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Nach welchen Kriterien können die Träger Rücklagen bis zu welcher Höhe bilden?
2. Unter welchen Bedingungen können pauschalisierte Sachkostenzuschüssen bis zu welcher Höhe zurück verlangt werden? Wie ist die Berechnungsgrundlage?
Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme.
Torsten Hans
Stadtrat
