Bewilligungszeitraum für Magdeburg-Sozial-Pass
Anfrage zur Stadtratsberatung am 8. Dezember 2011
Der Magdeburg-Sozial-Pass ist ein wichtiges Instrument zur besseren Gewährung der gesellschaftlichen Teilhabe sozial besonders geforderter Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie und ab wann kann das Antrags- und Bewilligungsverfahren insofern vereinfacht werden, dass bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden über einem Zeitraum von einem Jahr, wie es zum Beispiel bei der Grundsicherung im Alter in der Regel der Fall ist, auch der Magdeburg-Sozial-Pass mit einer Gültigkeit über den Zeitraum von einem Jahr ausgehändigt werden kann?
2. Wäre bei Vorliegen einer solchen Praxis die Inanspruchnahme von Vergünstigungen zur Nutzung der ÖPNV-Leistungen der MVB GmbH auch in Form einer dann durch den MD-Sozial-Pass bezuschussten MVB-Jahres-Abo-Karte möglich? Wenn nein, warum nicht bzw. welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um dies zu ermöglichen?
Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.
Oliver Müller
Stellv. Fraktionsvorsitzender
F0204/11 Bewilligungszeitraum für Magdeburg-Sozial-Pass
S0008/12 Stellungnahme
