Beteiligung am 5. Bundeswettbewerb kommunaler Suchtprävention
Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 11. November 2010
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
sich namens der LH Magdeburg auf Grundlage des unlängst beschlossenen Konzeptes zur
Suchtbekämpfung und Suchtprävention (DS0494/09) am 5. Bundeswettbewerb zur
kommunalen Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mglw.
gemeinsam mit vor Ort an diesem Thema arbeitenden freien Trägern zu beteiligen und den
Stadtrat über die eingereichten Projekte, Maßnahmen und Ideen, die dazu beitragen sollen,
Kinder und Familien in ihren Belangen in dieser Frage zu unterstützen, zu informieren.
Begründung:
„Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“ ist der
Wettbewerbsschwerpunkt in diesem Jahr, den die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ausgeschrieben haben. Der
Wettbewerb wird von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt und vom Deutschen
Institut für Urbanistik (Difu) betreut. Das Preisgeld beträgt insgesamt 70.000 Euro.
Einsendeschluss ist der 17. Januar 2011. Bewerben können sich alle deutschen Kommunen
und Projektträger mit vorbildhaften Strategien und Maßnahmen, die beispielsweise
spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak und Cannabis und Suchtformen wie Spielsucht in
den Blick nehmen, die auf spezifische Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen und auf
ihre Bezugsperson orientieren und auf besondere Lebenslage der Kinder und Jugendlichen
eingehen wie schwierige Familiensituationen, benachteiligte Wohnverhältnisse und
Wohnbedingungen, ungünstige Bildungslagen oder schwierige Integrationsbedingungen.
(Weitere Informationen unter: www.kommunale-suchtpraevention.de)
Frank Theile
Fraktionsvorsitzender
Oliver Müller
Jugendpolit. Sprecher
A0147/10/1 Beteiligung am 5. Bundeswettbewerb kommunaler Suchtprävention
> der Antrag wurde von der Fraktion zurückgezogen
