Ausgestaltung und Praxis der Frühförderung sowie angrenzender Eingliederungshilfen für Kinder in der Landeshauptstadt Magdeburg
Anfrage zur Stadtratssitzung am 23. April 2026
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen der Frühförderung sowie anschließender Eingliederungshilfen für Kinder mit (drohender) Behinderung ergeben sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung, Zuständigkeiten und der Wahrung von Elternrechten und Kindeswohl in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie gestaltet sich der konkrete Verfahrensablauf zur Bewilligung von Frühförderleistungen in Magdeburg (bitte darstellen von der Antragstellung bis zur Leistungsgewährung inkl. der einzureichenden Unterlagen)?
Welche Stellen sind jeweils beteiligt (z. B. Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt)?
Auf welcher Grundlage wird der individuelle Förderbedarf des Kindes festgestellt?
In welchem durchschnittlichen zeitlichen Rahmen erfolgt die Entscheidung über Anträge auf Frühförderung - vorausgesetzt, dass alle Unterlagen vorliegen?
Wie lange dauern Verfahren zur Bewilligung von Frühförderung, Integrationshilfe bzw. Schulbegleitung aktuell durchschnittlich?
Wie bewertet die Stadt Verzögerungen von bis zu einem Jahr, teilweise sogar länger, im Hinblick auf die Entwicklung und das Kindeswohlunter Maßgabe die gesetzlich geforderte frühzeitige Förderung?
In welcher Weise wird das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl von Einrichtungen und Förderangeboten konkret berücksichtigt?
Unterwelchen Voraussetzungen wird von diesem Wunsch- und Wahlrecht abgewichen? Bitte begründen.
Aus welchen Gründen wird durch die Stadt festgelegt, dass Kinder nicht im (integrativen)Hort, der an die Grundschule direkt angeschlossenen ist, betreut werden, sondern in einer weiter entfernten Einrichtung, für deren Erreichbarkeit ein Fahrdienst notwendig ist?
Welche Kriterien der Entscheidung werden bei der Hortauswahl zugrunde gelegt (z. B. Kindeswohl, Inklusion, organisatorische Aspekte, Sozialraum, Sozialkontakte)?
Welche Kriterien muss ein Hort erfüllen, um bei der Stadt als integrativer Hort anerkannt zu sein?
Zu welchem Zeitpunkt, bei welchen Voraussetzungen erfolgt der Übergang der Zuständigkeit vom Jugendamt der Stadt zum Sozialamt der Stadt bei Kindern mit Förderbedarf?
Welche Leistungen verbleiben beim Jugendamt, welche gehen in die Zuständigkeit des Sozialamtes in Magdeburg über?
Wie wird ein nahtloser Übergang zwischen beiden Ämtern sichergestellt?
Finden Hilfeplangespräche bzw. Gesamtplanverfahren grundsätzlich unter Beteiligung der jeweiligen Betreuungseinrichtung also auch mit der Kita, dem Hort und auch der Schule statt? Wenn nein, warum?
Wie wird sichergestellt, dass alle relevanten Akteur:innen (Eltern, Einrichtung, Leistungsträger) gleichberechtigt in die Verfahren eingebunden sind?
In welchem Umfang dürfen Fallbearbeitende im Sozial- und Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung und Leistungsgewährung bestimmte Maßnahmen – wie etwa ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik oder eine medikamentöse Behandlung – faktisch zur Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen gemacht werden?
Auswelchen Gründen wird Schulbegleitung im Übergang von der Kita in die Grundschule häufig nicht ab dem ersten Schultag gewährt, sondern meist deutlichspäter?
Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um Versorgungslücken für Kinder zu vermeiden?
Wie bewertet die Stadt insgesamt die derzeitige Praxis der Verfahrensdauer, Zuständigkeitsabgrenzung und Leistungsgewährung im Hinblick auf die Bedürfnisse betroffener Kinder und Familien?
Wie wird in dieser sensiblen Übergangsphase das Kindeswohlsichergestellt?
Welche konkreten Verbesserungsmaßnahmen sind in diesem Jahrgeplant?
Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.
Nicole Anger
Stadträtin
F0118/26 Ausgestaltung und Praxis der Frühförderung sowie angrenzender Eingliederungshilfen für Kinder in der Landeshauptstadt Magdeburg
S0236/26 Stellungnahme der Verwaltung
