Antworten des Stadtverwaltung auf Anfragen von Stadträten nach §9 der GO des Stadtrates der LH Magdeburg
Anfrage zur Stadtratsberatung am 3. Mai 2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Nach §9 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der LH Magdeburg kann jedes Mitglied des Stadtrates an den Oberbürgermeister in den Stadtratssitzungen zwei Anfragen zu Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung richten. Nach §9 Abs. 2 kann das Mitglied des Stadtrates verlangen, dass die Anfrage binnen eines Monats schriftlich beantwortet wird, wenn eine Anfrage nicht sofort mündlich beantwortet werden kann.
Ich frage Sie in diesem Zusammenhang:
1. Wie wird in der Stadtverwaltung mit dieser Regelung umgegangen?
2. Gibt es Anfragen, die entsprechend dieser Regelung, außerhalb der Frist von einem Monat und gegenwärtig noch nicht beantwortet sind? Wenn ja, warum wurden diese Anfragen noch nicht beantwortet?
Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.
Torsten Hans
Stadtrat
F0094/12 Antworten des Stadtverwaltung auf Anfragen von Stadträten
S0136/12 Stellungnahme
