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Abriss Eckhaus Faulmannstraße / Gabelsbergerstraße

Bernd Krause

Anfrage zur Stadtratsberatung am 8. Dezember 2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie inzwischen durch die Medien (Volksstimme vom 12. Nov. und 1.Dez. 2011) öffentlich gemacht,  musste  auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt  (SOG LSA) in der Faulmannstraße 6/ Gabelsbergerstraße ein Eckhaus abgerissen werden, um Gefahren abzuwenden.
Seit Mitte November laufen hier die Arbeiten.
Die betroffenen Mieter aus den Nachbarhäusern bzw. aus dem Nachbarhaus haben mich darüber informiert, dass sie mit den Abrissarbeiten regelrecht überrannt worden sind.
Da im Nachbarhaus Giebelsicherungen eingezogen werden mussten, war der Abriss des betroffenen Gebäudes von unmittelbaren Eingriffen in den Wohnraum der Nachbarn begleitet. Wände und Decken weisen Risse auf.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Wer hat die Firma Geistlinger (wie der Volksstimme unschwer zu entnehmen war) beauftragt, das Eckhaus Faulmannstraße / Gabelsbergerstraße abzureißen und ist es üblich, dass bei solchen Arbeiten die betroffenen Anwohner nicht durch die Behörde, sondern durch die bestellte Abrissfirma benachrichtigt werden und den betroffenen Mietern Angebote für Ausweichmöglichkeiten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz ihrer Wohnungseinrichtung unterbreitet werden?

2. Wenn eine städtische Behörde diesen  Auftrag ausgelöst hat, der Eingriffe in den Wohnraum des Nachbarn zur Folge hat, steht sie dann nicht in der Pflicht die betroffenen Anwohner zu informieren und alle Konsequenzen auch zur Sicherheit der betroffenen Personen abzuklären?

3. Wie und durch wen werden die betroffenen Anwohner für die entstanden Belastungen und Kosten entschädigt?  Wäre es nicht schon aus Sicherheitsgründen ratsam gewesen, mindestens für die Zeit des Abrisses, den betroffenen Mietern Ausweichquartiere anzubieten?

4. Wer kommt in solchen Fällen für die erhöhten Betriebs- bzw. Energiekosten auf, die jetzt durch die freistehende und nicht isolierte Giebelwand entstanden sind?

5. Hätten all diese Fragen nicht vorab mit den Mietern des Nachbarhauses und/oder mit der Hausverwaltung bzw. mit dem Eigentümer des Nachbarhauses geklärt werden können und müssen?

Ich bitte um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Bernd Krause
Stadtrat

F0190/11 Abriss Eckhaus Faulmannstraße

S0011/12 Stellungnahme

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