Verkauf eines Grundstücks

Oliver Müller

Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 28. Februar 2013

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Antrag wird in Ziffer 3 des Beschlussvorschlages wie folgt ergänzt bzw. geändert (Ergänzungen KURSIV hervorgehoben):

Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt dem Erwerber nach Zahlung des Kaufpreises

sukzessive – je nach Freiwerden der Plätze – ein Belegungsrecht an den vorhandenen Betreuungsplätzen in Höhe von jeweils bis zu 25 % für die Kita „Am Nordpark“ und den Hort „Pappelallee“. Die vom Erwerber nicht in Anspruch genommenen Betreuungsplätze stehen dem jeweiligen Träger zur freien Belegung zur Verfügung.

Begründung:

Der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorschlag sieht vor, dass sofort nach Zahlung des Kaufpreises ein bis zu 25-prozentiges Belegungsrecht für den Erwerber besteht. Es werden lediglich Aussagen zum Umgang mit vom Erwerber nicht in Anspruch genommenen Plätzen getroffen. Damit wird ausgeblendet, dass aktuell nahezu alle Betreuungsplätze in der Kita belegt sind, der Erwerber somit zunächst gar nicht entsprechend verfügen kann. Zum Schutz der Kinder und Eltern, die bislang Betreuungsplätze innehaben, ist eine Klarstellung notwendig, die mit vorgelegtem Änderungsantrag bewirkt werden soll.
Der Erwerber kann demnach erst nach Freiwerden von Plätzen analog des eingeräumten Belegungsrechtes verfügen.

Oliver Müller
Stadtrat

DS0121/12/1/1 Verkauf eines Grundstücks
> der Änderungsantrag wurde beschlossen