Umsetzung des neuen Rettungsdienstgesetzes

Jana Bork

Anfrage zur Stadtratsbertung am 4. Juli 2013

In Vorbereitung der Umsetzung des neuen Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt interessieren mich die Positionen der LH Magdeburg im Kontext folgender Fragen.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Auf Grundlage welchen Tarifregelwerkes erfolgt die Vergütung der Leistungen der Mitarbeiter/-innen im Rettungsdienst der Feuerwehr der LH Magdeburg?

2. Um wie viele Mitarbeiter/-innen (aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht) mit welchen konkreten Berufsbildern handelt es sich im Einzelnen?

3. Welche Entgeltgruppen (inkl. Stufen) bzw. Besoldungsstufen sind in der Zeit von 2010 bis heute wie oft vergeben?

4. Wie stellt sich die Personalentwicklung, insbes. der Nachwuchs, in diesem Bereich dar?

5. Hat sich der Rettungsdienst der MDer Feuerwehr einer ISO-Zertifizierung unterziehen lassen. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

6. Ist aus Gründen der Gleichbehandlung bei der Ausschreibung und Vergabe von Rettungsdienstleistungen an freie Träger der Wohlfahrtspflege eine den Mitarbeitern im Rettungsdienst der MDer Feuerwehr vergleichbare Entlohnung vorzusehen, so wie es bspw. auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

7. Ziehen Sie in Betracht, dass eine gemeinsame und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohlfahrtspflege im Bereich des Katastrophenschutzes mglw. durch eine ungleiche Leistungsvergütung von ansonsten im Rettungsdienst tätigen Personen, die die gleiche Arbeit verrichten, aber unterschiedlichen Lohn bekommen, belastet werden kann?

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Jana Bork
Stadträtin

F0103/13 Umsetzung des neuen Rettungsdienstgesetzes
S0169/13 Stellungnahme