Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung

Dr. Rosemarie Hein

Anfrage zur Stadtratsberatung am 4. Oktober 2012

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine bessere Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Seit dem Jahre 2011 werden über die Kosten der Unterkunft zusätzliche Mittel an die Kommunen weitergereicht, die über die Jobcenter und – für einen Teil der Anspruchsberechtigten über die Sozialämter an die Anspruchsberechtigten ausgegeben werden sollen. Ab 2013 sollen die Zahlungen spitz abgerechnet werden.

Ich frage die Verwaltung nach dem Stand der Umsetzung der Mittel für Bildung und Teilhabe aus den Kosten der Unterkunft im Jahre 2011 und anteilig im Jahre 2012:

1. Wie viele Mittel (in absoluten Summen) standen, bzw. stehen 2011 und 2012 jeweils insgesamt für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für die Stadt insgesamt zur Verfügung (Jobcenter und Sozialamt)? Wie groß sind die Anteile nach den unterschiedlichen Regelkreisen (SGB II, SGBXII, BKKG)?

2. Wie viele Mittel standen jeweils für die einzelnen Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepaketes (z.B. für Mittagessen, Schulfahrten, Lernförderung, Teilhabe) zur Verfügung?

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler profitierten von dem Schulstarterpaket? Wie viele befinden sich dabei jeweils im Regelkreis des SGB II, wie viele im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes (SGB XII, BKKG)?

4. Wie viele Antragsberechtigte gibt es jeweils in den Zuständigkeitsbereichen des Jobcenters und des Sozialamtes, getrennt nach Regelkreisen?

5. Wie viele Anträge gab es in den beiden Zuständigkeitsbereichen jeweils für eine Unterstützung bei der Schülerbeförderung? Wie viele Anträge wurden in welchen Fällen bewilligt? Gibt es Anträge die abgelehnt wurden, obwohl die Antragstellerinnen nicht von den landesgesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung profitieren?

6. Wie viele Anträge wurden in den jeweils in den beiden Zuständigkeitsbereichen (Jobcenter und Sozialamt) für die einzelnen Bestandteile des Paketes gestellt? Wie viele wurden jeweils befürwortet, bzw. abgelehnt? Was waren die häufigsten Gründe für Ablehnungen?

7. Wie viele Mittel wurden für wie viele Betroffene jeweils für die einzelnen Bestandteile des Paketes (z.B. Mittagessen, Schulfahrten, Lernförderung, Teilhabe) ausgezahlt bzw. bewilligt?

8. Was wurde bzw. wird getan, um die Möglichkeit der Antragstellung an die Antragsberechtigten heran zu tragen?

9. Welche Gründe sind der Verwaltung bekannt, warum Antragsberechtigte keine Anträge stellen (bitte ggf. getrennt nach den unterschiedlichen Bestandteilen des Paketes aufführen)

10. Wie viele Stellen für Schulsozialarbeit werden derzeit in den Schulen der Stadt insgesamt zur Verfügung gestellt? Auf welche Programme wird dabei in welcher Größenordnung zugegriffen? Wie groß ist der Anteil der Stadt jeweils an der Finanzierung dieser geförderten Stellen? Wie viele Stellen für Schulsozialarbeit finanziert die Stadt darüber hinaus?

11. Wie viele Mittel, die im Jahre 2011 für Bildung und Teilhabe über die Kosten der Unterkunft zur Verfügung gestellt worden sind, wurden insgesamt nicht für die vorgesehenen Zwecke ausgegeben? Wofür wurden sie verwendet?

12. Wie viele Mittel sind insgesamt anteilig 2012 abgeflossen? Erwägt die Stadt, die 2012 nicht ausgegebenen Mittel für die Finanzierung solcher Aufgaben im Jahr 2013 zurück zu stellen oder sollen die in 2012 nicht verbrauchten Mittel in die Haushaltssanierung fließen?

13. Wie viele Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden für wie viele Stellen der Schulsozialarbeit eingesetzt? Wie viele eigene Mittel für wie viele Stellen in der Schulsozialarbeit eingesetzt?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Dr. Rosemarie Hein
Stadträtin

F0206/12 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung
S0301/12 Stellungnahme