Umgang mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg (1M 61/04) vom 18.11.2004

Regina Frömert

Antrag zur Stadtratsberatung am 8. Oktober 2009

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sowohl im Stadtrat als auch im Ausschuss für Kommunales, Rechts- und Bürgerangelegenheiten unverzüglich über eventuell beabsichtigte Vorhaben und Zielrichtungen hinsichtlich der Umsetzung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 18. November 2004 (1M 61/04) zur nachträglichen Beteiligung  der bereits vor 1990 zentral angeschlossenen Grundstückseigentümer an neu gebaute Kläranlagen – konkret an das Klärwerk Gerwisch – mittels Herstellungsbeitrag II zu berichten.

2. Die Oberbürgermeister wird ferner aufgefordert, die zu erwartenden Auswirkungen bei der Umsetzung des o. g. Beschlusses des OVG Magdeburg zu prüfen und ebenfalls sowohl im Stadtrat als auch im Ausschuss für Kommunales, Rechts- und Bürgerangelegenheiten darzustellen.

Der Antrag ist in den KRB-Ausschuss und den Verwaltungsausschuss zu überweisen.

Begründung:
Nach Presseberichten der letzten Tage mehren sich Befürchtungen von Grundstückseigentümern, dass sie entsprechend der Beschlussfassung des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 18.11.2004 (Aktenzeichen 1M 61/04) für bereits vor 1990 zentral angeschlossene Grundstücke an den Kosten für nach dem 11. Juni 1991 gebaute Kläranlagen über den so genannten Herstellungsbeitrag II beteiligt werden sollen.
Vor dem Hintergrund der desolaten finanziellen Situation vieler Kommunen – wie auch der LH Magdeburg – und Zweckverbände befürchten die Betroffenen, dass die Kommunen bzw. Zweckverbände den genannten Beschluss zur Einnahmeerzielung umsetzen werden und dies zu erheblichen Belastungen der bereits angeschlossenen Grundstückseigentümer führen wird.

Regina Frömert
Fraktionsvorsitzende

A0170/09 Umgang mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg (1M 61/04) vom 18.11.2004
S0317/09 Stellungnahme
-> mit Stellungnahme erledigt