Stellenwert von Anfragen der StadträtInnen in der allgemeinen Verwaltungsarbeit

René Hempel

Anfrage zur Stadtratsberatung am 2. Oktober 2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die von StadträtInnen gestellten Anfragen werden innerhalb von ca. vier Wochen (auf Wunsch) schriftlich von der Verwaltung beantwortet. Diese Stellungnahmen werden von Ihnen genehmigt und erscheinen dann für jedermann ersichtlich im Amtsinformationssystem bzw. Ratsinformationssystem.

In diesem Zusammenhang frage ich Sie:

Welchen Stellenwert haben Anfragen von Stadträten in der allgemeinen Verwaltungsarbeit?

Welchen Umfang und welche Tonalität sollen im Allgemeinen Antworten der Verwaltung auf Anfragen von Stadträten haben?

Wie schätzen Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Tonalität der Stellungnahme S0221/14 ein?

Sehen Sie im Sozialdatenschutz einen ausreichenden und gerichtsfesten Grund, um Anfragen von Stadträten nicht ausführlich, auch nichtöffentlich oder anonymisiert, zu beantworten?

Stimmen Sie der Auffassung zu, dass, wenn in Anfragen und Anträgen des Stadtrates von „Landeshauptstadt Magdeburg“ die Rede ist, in erster Linie die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg gemeint ist?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

René Hempel
Stadtrat

F0172/14 Stellenwert von Anfragen der StadträtInnen in der allgemeinen Verwaltungsarbeit
S0233/14 Stellungnahme