Soziale Stadtentwicklung anpacken!

René Hempel

Antrag zur Stadtratssitzung am 15. Februar 2024

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich im Rahmen der Stadtentwicklung der LH Magdeburg an der Grundstücksvorhaltepolitik der Stadt Ulm zu orientieren:

 

1.

Generelle Nutzung des Erstkaufrechts der Kommune.

 

2.

Die Stadt geht nach dem Prinzip vor: Baurecht entsteht erst dann, wenn die Stadt Eigentümerin von allen Grundstücken ist.

 

Begründung:

Die LH Magdeburg steht vor gewaltigen Herausforderungen und Entwicklungssprüngen. Spekulation auf Grundstücke und Immobilien haben Hochsaison. Diesem wird augenblicklich nichts entgegengestellt. Die Stadt weigert sich weiterhin den sozialen Wohnungsbau zu forcieren, obwohl die Mieten seit Jahren steigen. Der kommunale Haushalt wird durch die KdU zunehmend belastet.

Anders als in vielen Städten steigen in Ulm die Preise für Mieten und Baugrund meist nur moderat: Denn die Stadt erwirbt im großen Stil Bauland und verkauft es dann an Häuslebauer:innen oder Projektentwickler:innen.

Durch beide Maßnahmen – Aufkauf vieler Grundstücke, die zum Verkauf stehen, und der städtischen Eigentumsvorbehalte für neue Grundstücke – erreicht die Stadt eines: dass Grundstücksspekulationen so gut es geht ein Riegel vorgeschoben wird – vor allem in neuen Baugebieten. Dort können sich die Preise nicht, wie so häufig üblich, durch das freie Spiel der Marktkräfte nach oben schaukeln.

 

Nadja Lösch und René Hempel
Fraktionsvorsitzende

A0020/24 Soziale Stadtentwicklung anpacken!
S0100/24 Stellungnahme der Verwaltung