Schulentwicklungsplanung und Prioritäten Schulen STARK III

Frank Theile

Interfraktioneller Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 8. November 2012

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Bei der in Beschlusspunkt IV aufgeführten Priorität zum 3. Standort ist die Schule des 2.
Bildungsweges zurückzustellen.

2. Vor der Beschlussfassung zur Standortveränderung der Schule des 2. Bildungsweges/
Abendgymnasiums (Brandenburger Straße 8) ist zu prüfen, inwieweit eine Entwicklung am
bisherigen Standort und welche anderen Alternativen im gut erschlossenen innerstädtischen
Bereich möglich sind.

Die Ergebnisse sind dem Stadtrat bis zum Ende des I. Quartals zur
Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Gemäß Beschlussvorschlag Punkt IV. zum 3. Standort ist vorgesehen, die Schule des 2.
Bildungsweges/Abendgymnasium in der Brandenburger Straße 8 nach Abschluss der
schulformgerechten Sanierung an den Standort Helmstedter Straße 42 zu verlagern.
Diese geplante Zusammenlegung von zwei Schulen mit ganz unterschiedlichen Profilen birgt
eine Vielzahl von Problemen, die ganz offensichtlich im Vorfeld nicht vernünftig geklärt
wurden.
Längere Anfahrtswege, Verkehrsanbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Unvereinbarkeit
von Platzbedarf und Platzangebot sind nur einige der Fragen, die zwar aufgeworfen, aber mit
dem Vorschlag der Verwaltung nicht zufriedenstellend beantwortet wurden. Daher sollten
zusätzlich zur Verlegung der Schule des Zweiten Bildungsweges in die Helmstedter Straße
42 weitere Alternativen geprüft werden.
Entscheidendes Kriterium für eine Verlegung sollte die Verkehrsanbindung an öffentliche
Verkehrsmittel sein, da zum Abendgymnasium mehr als 40 % der Schülerinnen und Schüler
aus verschiedenen Teilen des Landes kommen und die Klärung eines künftigen Standortes
so zu einer zentralen Frage für die Auslastung des Abendgymnasiums wird.

Frank Theile
DIE LINKE/Tierschutzpartei

Wolfgang Wähnelt
Bündnis 90/Die Grünen

DS0286/12/6 Schulentwicklungsplanung und Prioritäten Schulen STARK III - INTERFRAKTIONELLER ANTRAG

> der Änderungsantrag wurde abgelehnt