Sanierungssatzung für ein einfaches Sanierungsgebiet "Buckauer Insel"
Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 6. September 2012
Die DS 0187/12 wird wie folgt ergänzt und entsprechend geändert:
Der Stadtrat möge beschließen:
Im Beschlusspunkt 2 ist der Paragraf 2 Abs. 1 der zu beschließenden Satzung Abgrenzung im dritten Anstrich so zu ändern, dass die Hallen des ehemaligen Gruson-Werkes (heute zum Teil Technikmuseum) Bestandteil des Geltungsgebietes dieser Sanierungssatzung werden.
Begründung:
Wenngleich in der Vergangenheit einige sichernde Maßnahmen an den Hallen des ehem. Gruson-Werkes ausgeführt wurden, besteht auch hier nach wie vor Sanierungsbedarf. Dies soll sich in der Sanierungssatzung auch entsprechend wieder finden.
Marcel Guderjahn
Stadtrat
DS0187/12/1 Sanierungssatzung für ein einfaches Sanierungsgebiet "Buckauer Insel"
> der Antrag wurde von der Fraktion zurückgezogen