Offenlegung von Geschäftsführer:innengehältern kommunaler Gesellschaften sowie Eigenbetriebe prüfen

Nadja Lösch, René Hempel

Antrag zur Stadtratssitzung am 15. Januar 2024

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird bis Juni 2024 beauftragt zu prüfen, wie an geeigneter Stelle – wie bspw. im Beteiligungsbericht – eine Offenlegung der Geschäftsführer:innengehälter (einschl. Tantiemen und Dienstwagenregelung) von Gesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung sowie Eigenbetriebe als auch der Stadtsparkasse, wie vergleichsweise in Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz bereits seit vielen Jahren üblich, erfolgen kann.

 

Begründung:

Ein solches Vorgehen ist in norddeutschen Städten bereits klar geregelt. In Hamburg gilt seit 2012 das Transparenzgesetz. In Mecklenburg-Vorpommern steht schon seit 2011 ein Passus in der Kommunalverfassung, der eine Offenlegung der Chefgehälter bei kommunalen Unternehmen vorschreibt. Schleswig-Holstein hat beispielsweise seit 2015 das sogenannte Vermögensoffenlegungsgesetz.

Kommunale Bedienstete sind Serviceleister:innen für die Einwohner:innen der Kommune, über deren Steueraufkommen sie auch finanziert werden. Dieser direkte Konnex lässt den Anspruch der Bürger:innen zu, erfahren zu dürfen, zu welchen Bedingungen die entsprechenden Leistungen in der jeweiligen Kommune erbracht werden.

Aktuell wissen das nicht einmal alle Mandatsträger:innen des Stadtrates. Obwohl sie ein kollektives Auskunftsrecht haben und letztlich sogar mit Verantwortung tragen.

Erst kürzlich war nicht nur den Lokalmedien zu entnehmen, bei welchen Gehältern etwa Rundfunk- und TV-Intendant:innen oder auch Führungskräfte von Stadtwerken oder Sparkassen usw. ihren Dienst verrichten. Vielmehr ist bundesweit eine Diskussion in Gang gekommen, der sich auch die Landeshauptstadt Magdeburg stellen muss.

Die LH Magdeburg hat sich bereits vor vielen Jahren in ihrem Leitbild vom „Gläsernen Rathaus“ der Transparenz verschrieben. Es wird endlich Zeit, diesen Anspruch auch mit Leben zu füllen.

 

Nadja Lösch und René Hempel
Fraktionsvorsitzende

A0028/24 Offenlegung von Geschäftsführer:innengehältern kommunaler Gesellschaften sowie Eigenbetriebe prüfen