Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung

Regina Frömert

Änderungsantrag zur Stadtrastebartung am 3. Dezember 2009

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung der
Landeshauptstadt Magdeburg gemäß beiliegender Anlage 1 mit folgenden Änderungen:

1.1. Im § 2 wird ein Absatz (1a) eingefügt:
„Schüler der Sekundarstufe II, die nicht durch die Absätze 2 und 4a im § 71 des Schulgesetzes erfasst sind, haben den Beförderungs- oder Erstattungsanspruch, wenn sie im Besitz des Magdeburg Passes sind. Dem Antrag auf Schülerbeförderung ist eine Kopie des Magdeburg Passes einschl. des Anschreibens beizufügen.“

1.2. §4 (Zumutbare Bedingungen), Absatz (2) wird wie folgt geändert:
„Die maximale Schulwegzeit (Geh- und Fahrzeit) soll in der Regel pro Weg
30 Minuten für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe,
60 Minuten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (5. -10. Schuljahrgang) und
90 Minuten für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen im
11. bis 13. Schuljahrgang und an Berufsbildende Schulen
nicht überschreiten.“

2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Träger der Schülerbeförderung ermächtigt werden, Regelungen zu treffen, nach denen in besonderen Härtefällen auf die Eigenbeteiligung verzichtet werden kann.

3. Das Verfahren für die Eigenbeteiligung ist so zu regeln, dass wie in einem Abo-Verfahren eine anteilige monatliche Entlastung von den Kosten gewährt wird. Sollte im Laufe eines Schuljahres die Grundlage für die Entlastung von den Schülerbeförderungskosten entfallen, ist eine Rückforderungsmöglichkeit zuviel gezahlter Beträge durch die Stadt vorzusehen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Regina Frömert
Fraktionsvorsitzende

DS0498/09/1 Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung
> der Änderungsantrag wurde abgelehnt

DS0498/09/1/1 Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung
> der Änderungsantrag wurde abgelehnt