Mindestlohn bei Vergaben und kommunalen Beschäftigungsverhältnissen
Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 20. Februar 2014
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Wortlaut des Antrages A0030/14 wird wie folgt geändert und ersetzt den Ursprungsantrag: (Änderungen fett hervorgehoben)
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie spätestens ab 1. Januar 2015 sichergestellt werden kann, dass:
öffentliche Aufträge der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der kommunalen Beteiligungen nur noch ausnahmslos an solche Unternehmen vergeben werden, deren Beschäftigte einen Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde erhalten oder deren Beschäftigte eine tarifliche Entlohnung gleich bzw. über dem Mindestlohnsatz von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde erhalten.
In der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungen bei allen Einstellungen insbesondere den befristeten Beschäftigungs- und Leiharbeitsverhältnissen die geltenden Tarifverträge angewendet werden bzw. ein Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde gezahlt wird.
Begründung:
erfolgt mündlich
Frank Theile
Fraktionsvorsitzender
A0030/14/1 Mindestlohn bei Vergaben und kommunalen Beschäftigungsverhältnissen
-> der Änderungsantrag wurde beschlossen