LSBTI*-Flüchtlinge schützen

Jenny Schulz

Antrag zur Stadtratsberatung am 25. Juni 2015

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Beratung von LSBTI*-Flüchtlingen in der
städtischen Verwaltung zu sichern und zu qualifizieren.
Insbesondere soll dafür Sorge getragen werden, dass das Personal in den Flüchtlingsunterkünften besser geschult und für die spezielle Situation dieser Flüchtlinge sensibilisiert wird. Die konkreten Maßnahmen dafür sollen in direkter Kooperation mit dem LSVD Sachsen-Anhalt und dem örtlichen CSD Magdeburg e.V. erfolgen.
Informationen über Hilfsangebote und Ansprechpartner_innen beim LSVD Sachsen-Anhalt und
dem CSD Magdeburg e.V. sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.
LSBTI*-Flüchtlingen wird von Anbeginn eine dezentrale Unterbringung ermöglicht, wenn dies
von ihnen gewünscht wird.
Bis zum 30.11.2015 wird dem Stadtrat berichtet.

Um Überweisung in die Ausschüsse GeSo und FuG wird gebeten.

Begründung:
LSBTI*-Menschen werden in vielen Ländern diskriminiert, verfolgt und bestraft. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deshalb 2013 entschieden, dass Homosexuelle Anspruch
auf Asyl haben. Tatsächlich ist das Recht auf Asyl für die Betroffenen schwer umzusetzen.
Neben den schlechten Anerkennungsquoten sind aber auch die Lebensumstände in Deutschland für viele dieser Flüchtlinge problematisch. In der Atmosphäre der Massenunterkünfte fällt es vielen Betroffenen oft schwer zu ihrer sexuellen Identität offen zu stehen, zumal sie schon in ihren Herkunftsländern mit Diskriminierung und Verfolgung konfrontiert waren. Neben den T
raumata, die fast alle Flüchtlinge belasten, leiden LSBTI* oft auch unter den Folgen der Verfolgung und Ausgrenzung, die sie in der Heimat aufgrund ihrer Homosexualität erlebt haben.
Viele dieser Flüchtlinge kommen aus Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe steht oder
gesellschaftlich geächtet wird. Sie haben deshalb Angst, sich vor Behörden, Mitarbeitern und
den anderen Mitbewohnern, die häufig aus der gleichen Region stammen, zu outen. Sie sind
auch hier in der Minderheit und die Gefahr der Fortsetzung von Diskriminierung, Ausgrenzung
und Gewalt ist in den Gemeinschaftsunterkünften in hohem Maße vorhanden. Ein gefahrloses
Leben ist somit unmöglich, wie ein aktueller öffentlicher Fall in Magdeburg zeigt. Aus Angst vor
weiterer Diskriminierung und mangelndem Rückzugsraum wird die sexuelle Identität oft
verschwiegen. In Gemeinschaftsunterkünften bleiben LSBTI*-Flüchtlinge notgedrungen völlig
isoliert.
Dabei brauchen LSBTI*-Flüchtlinge in der Regel ein besonders sensibles und geschütztes
Umfeld für Lebensumstände ohne Angst vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt.
Deshalb muss eine geschützte, dezentrale Unterbringung für LSBTI*-Flüchtlinge ermöglicht
werden, wenn dies von ihnen gewünscht ist.
Gemäß AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) § 1 hat die Landeshauptstadt Magdeburg
die besondere Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass es keine Benachteiligungen aus
Gründen der sexuellen Identität gibt.
Es ist deshalb erforderlich, dass schon das Personal in den Erstaufnahme- und Notunterkünften
besonders geschult und für die spezielle Situation von LSBTI*-Flüchtlingen sensibilisiert wird.
Auch sollte schon hier auf spezielle externe Beratungsangebote hingewiesen und der Kontakt
gegebenenfalls vermittelt werden.

Jenny Schulz
Stadträtin

 

A0078/15 LSBTI*-Flüchtlinge schützen
S0201/15 Stellungnahme
-> in die Ausschüsse verweisen