Leistungen nach dem Aufnahmegesetz / Asylbewerberleistungsgesetz

Frank Theile, Karsten Köpp

Anfrage zur Stadtratsberatung am 2. Oktober 2014

Richtig ist, wenn Herr Trümper gegenüber der Magdeburger Volksstimme (vgl. Ausgabe vom 30.09.2014, Seite 2, siehe Anhang) sagt, dass die Zahl der Menschen steigt, die nach dem Aufnahmegesetz des Landes anspruchsberechtigt sind. Richtig ist auch, dass damit deutlich höhere Ausgaben für die Landeshauptstadt Magdeburg verbunden sind.

In § 2 des Aufnahmegesetzes des Landes ist geregelt, dass die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehenden Kosten für die Aufnahme der ihnen nach § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes zugewiesenen Personen im Rahmen des Finanzausgleiches gedeckt werden.

In § 4 Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ist festgelegt, welche Mittel die Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erhalten.

§ 17 Absatz 1 Satz 4 FAG regelt ergänzend, dass für die kreisfreien Städte und Landkreise ein Ausgleich durch Mittel des Ausgleichsstocks erfolgt, soweit die Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 die des Haushaltsjahres 2011 jeweils übersteigen.


Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Stimmen Sie mit uns überein, dass die Landeshauptstadt Magdeburg die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes und dem Aufnahmegesetz des Landes im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt?

2. Halten Sie angesichts der oben dargestellten Rechtslage an der in der Volksstimme veröffentlichten Kritik fest, dass das Land der Stadt Magdeburg über den kommunalen Finanzausgleich nur 1,56 Millionen Euro erstatte und Magdeburg auf den Mehrkosten von 4,23 Millionen sitzen bleibt?

3. Halten Sie es für ein tolerantes und friedvolles Miteinander in Magdeburg für förderlich, wenn in Bezug auf schutz- und obdachsuchende Menschen in der Volksstimme von einer „Kostenexplosion“ gesprochen wird und politische Sachverhalte missverständlich dargestellt werden?

4. Unterstützen Sie das Anliegen der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt, die diesbezüglichen Mehrausgaben der kreisfreien Städte und Landkreise im zukünftigen Finanzausgleichsgesetz (vgl. Landtagsdrucksache 6/3440) durch Mittel aus dem Ausgleichsstock auszugleichen?

Wir bitten um kurze mündliche und eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Frank Theile                       
Fraktionsvorsitzender          

Karsten Köpp        
Stadtrat


F0162/14 Leistungen nach dem Aufnahmegesetz / Asylbewerberleistungsgesetz
Anlage