Kontroll- und Ahndungsverhalten der Landeshauptstadt Magdeburg in der Umweltzone

Bernd Krause

Anfrage zur Stadtratsberatung am 2. Mai 2013

In der Volksstimme vom 30.4. 2013 kritisiert die Deutsche Umwelthilfe das Kontroll- und Ahndungsverhalten der Landeshauptstadt Magdeburg in der Umweltzone. Nach Darstellung der Volksstimme hat die Stadt erklärt, sie sei für die Kontrolle der Umweltplakette im ruhenden Verkehr nicht zuständig, weil in Sachsen-Anhalt dafür die Rechtsgrundlage fehlt.

Ich frage den Oberbürgermeister und die Verwaltung:

1. Entspricht die Darstellung in der Volksstimme der tatsächlichen Situation?
Wenn ja, welcher besonderen Rechtsgrundlage und welchen sonstigen Voraussetzungen bedarf es, um einer Kontroll- und Ahndungspflicht seitens der Stadt nachkommen zu können?

2. Wie hat sich die Stadt mit der Beschlussfassung über die Einrichtung der Umweltzone  finanziell und personell auf Kontrollen und Ahndungsverfahren in der Umweltzone eingestellt?

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

Bernd Krause
Stadtrat

F0075/13 Kontroll- und Ahndungsverhalten der Landeshauptstadt Magdeburg in der Umweltzone
S0122/13 Stellungnahme