Konsequenzen aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig zur Kinderbetreuung

Dennis Jannack

Anfrage zur Stadtratsberatung am 19. Februar 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Das Landgericht Leipzig verurteilte am 02.02.2015 die Stadt Leipzig zur Zahlung von Schadenersatz an drei Familien, die für ihre Kleinkinder nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden (Az.: 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14). Aus diesem Urteil ergeben sich einige Fragen, da damit zu rechnen ist, dass auch andere Gerichte ähnlich urteilen werden.

Ich frage Sie in diesem Zusammenhang:
1. Wie viele Kinder wurden in den einzelnen Monaten im Jahr 2014 mit einem Krippenplatz über das Kitaportal versorgt?

2. Wie viele Kinder wurden in den einzelnen Monaten im Jahr 2014 mit einem Kindergartenplatz über das Kitaportal versorgt?

3. Wie viel Kinder wurden in den einzelnen Monaten im Jahr 2014 mit einem Krippenplatz über den Platzvermittlungsservice versorgt?

4. Wie viel Kinder wurden in den einzelnen Monaten im Jahr 2014 mit einem Kindergartenplatz über den Platzvermittlungsservice versorgt?

5. Wie viel Kinder hatten rechnerisch in den einzelnen Monaten im Jahr 2014 den Anspruch auf einem Krippenplatz?

6. Wie viel Kinder hatten rechnerisch in den einzelnen Monaten im Jahr 2014 den Anspruch auf einem Kindergartenplatz?

7. Wie vielen Kindern konnte im Jahr 2014 kein Platz in einer Kindertagesstätte angeboten werden? (Bitte aufgeschlüsselt nach U3 und Kindergarten)

8. Sind Klagen von Magdeburgern Eltern anhängig, denen kein Betreuungsplatz angeboten werden konnte?

9. Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig?

Ich bitte um mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Dennis Jannack
Stadtrat


F0027/15 Konsequenzen aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig zur Kinderbetreuung
S0057/15 Stellungnahme