Kommunale Kinder- und Jugendeinrichtungen in sozialen Netzwerken
Antrag zur Stadtratsberatung am 19. Februar 2015
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen sich die
kommunalen Kinder- und Jugendeinrichtungen an sozialen Netzwerken (wie beispielsweise Facebook)
beteiligen können.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Dennis Jannack
Stadtrat
A0015/15 Kommunale Kinder- und Jugendeinrichtungen in sozialen Netzwerken
I0102/15 Information der Verwaltung
-> der Antrag wurde ungeändert beschlossen