Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025 der Landeshauptstadt Magdeburg (Teil A – Gesamtstadt)

Frank Theile

Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 10. Oktober 2013

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Wortlaut des Änderungsantrages (DS0260/13/5) wird geändert und ersetzt und lautet neu wie folgt: (Änderungen fett gekennzeichnet)
„Insbesondere durch die Erweiterung der Landebahn auf eine Länge, die ausschließlich den Flugbetrieb im Rahmen des derzeitigen Status quo sichert, sollen gegebenenfalls künftige Nutzungsbeschränkungen vermieden werden.“

Begründung:

Die heutige Betreibungsform des Verkehrslandeplatzes Magdeburg basiert auf zurückliegenden, demokratisch herbeigeführten, rechtsverbindlichen Mehrheitsentscheidungen des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg.
Zu erwartende und z. T. bereits eingetretene Änderungen europäischen Luftrechts bzw. flugbetriebsrelevanter Betriebs- bzw. Sicherheitsvorschriften erfordern nach bisher vorliegenden Erkenntnissen jedoch Maßnahmen zur zukünftigen Sicherung der gesetzeskonformen Durchführung des Flugbetriebes, im bisherigen Umfang und unter Nutzung ausschließlich der zum jetzigen Zeitpunkt in Magdeburg einsetzbaren Flugzeugtechnik.
Ausgehend von der Information I0142/13, liegen derzeit für eine Landebahnverlängerung auf exakt 1800 m weder belastbare noch objektive Erfordernisse vor. Die Stellungnahme der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt (DS 6/2357, v. 20.08.2013) auf die  Kleine Anfrage des Abgeordneten Wulf Gallert (KA 6/8001)  stellt darüber hinaus klar, dass auch mit der für eine solche Verlängerung notwendigen finanziellen Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt gegenwärtig und zukünftig nicht zu rechnen ist.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat daher vornehmlich aus eigenen Mitteln zu sichern, dass alle vom Stadtrat vor Zeiten getroffenen Entscheidungen zur Betreibung des Verkehrslandeplatzes Magdeburg auch unter veränderten Bedingungen Europäischen Luftrechtes aufrechterhalten und umgesetzt werden können. Daher sollte sie sich bei der Bestimmung langfristiger Entwicklungsziele des Verkehrslandeplatzes Magdeburg, nicht nur im Rahmen des ISEK 2025, ausschließlich auf exakt begründete, zwingend notwendige und damit unabwendbare Maßnahmen beschränken.

Frank Theile
Fraktionsvorsitzender

DS0260/13/9 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025 der Landeshauptstadt Magdeburg (Teil A – Gesamtstadt)
> der Änderungsantrag wurde abgelehnt