Haushalt 2015 - Defibrillatoren in kommunalen Gebäuden

Oliver Müller

Interfraktioneller Änderungsantrag zur Stadtratsberatung zum Haushaltsplan für 2015 am 8. Dezember 2014

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Mittel in Höhe von 7.000 Euro für die sukzessive Anschaffung und Installation von Defibrillatoren (AED) in ausgewählten kommunalen Gebäuden mit größeren Verwaltungseinheiten und starkem Publikumsverkehr in den Haushalt 2015 einzustellen. Dabei sollte mit dem Rathaus, Neuen Rathaus, Sozialdezernat, Baudezernat und dem Verwaltungssitz in der J.-Bremer-Straße begonnen werden.

Die Nutzung von Fördermitteln ist zu prüfen.

Begründung:

Sowohl die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die in den kommunalen Gebäuden aus unterschiedlichsten Gründen unterwegs sind, als auch die unserer städtischen Mitarbeiterinnen Mitarbeiter, die dort tagtäglich als Dienstleister der Einwohner/innen arbeiten, muss uns zweifellos am Herzen liegen. Schnelle Hilfe auf dem aktuellen Stand der Technik sollte daher ein Standardkriterium sein. Insbesondere Notfälle, wie in jüngster Zeit auch in einigen der o.g. Gebäude geschehen, zwingen zum Handeln. Dies möchte dieser Antrag bewirken.
In 85 Prozent aller plötzlichen Herztode liegt anfangs ein sogenanntes Kammerflimmern vor. Ein Defibrillator kann diese elektrisch kreisende Erregung im Herzen durch gleichzeitige Stimulation von mindestens 70 Prozent aller Herzmuskelzellen unterbrechen. Dabei wird eine große Anzahl von Zellen gleichzeitig depolarisiert, was zur Folge hat, dass diese Zellen eine relativ lange Zeit (etwa 250 ms = Refraktärzeit der Zellen) nicht mehr erregbar sind. Der kreisenden Welle wird quasi der Weg abgeschnitten und das Herz befindet sich wieder in einem Zustand, in dem das natürliche Erregungsleitungssystem die Stimulation des Herzens wieder übernehmen kann. Entscheidend bei der Defibrillation ist der frühestmögliche Einsatz, da die durch das Kammerflimmern hervorgerufene Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff (Gehirnischämie) binnen kurzer Zeit zu massiven neurologischen Defiziten führen kann. Aus diesem Grund werden auch im öffentlichen Raum immer mehr automatisierte externe Defibrillatoren (AED) platziert. Es ist zu ergänzen, dass bei einem Kammerflimmern pro Minute die Überlebenschance des Patienten um 10 % sinkt. Daher muss und sollte der Einsatz eines Laiendefibrillators so früh wie möglich stattfinden.

Carola Schumann              
Stadträtin                 

Oliver Müller  
Stadtrat  

DS0231/14/10 Defibrillatoren in kommunalen Gebäuden
-> dieser Änderungsantrag wurde geändert beschlossen