Handbuch über die wirtschaftliche Beteiligung der Gemeinden in Sachsen-Anhalt als Maßstab für Transparenz und Einflussnahme kommunaler Mandatsträger

Frank Theile, Oliver Müller

Antrag zur Stadtratsberatung am 5. September 2013

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

a) jedem Mitglied des Stadtrates der LH Magdeburg das Handbuch über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden in Sachsen-Anhalt in geeigneter Form bekanntzumachen und zur Verfügung zu stellen und
b) zu prüfen, ob und in welcher Form insbes. die Prinzipien der vom Gesetzgeber beschriebenen Einflussnahme der Gemeinden und ihrer Entscheidungsträger auf ihre Unternehmen konkret in den Gesellschaften/Beteiligungen der LH Magdeburg durch ihre Mandatsträger gesichert sind.
Hierauf sind insbesondere Geschäftsordnungen der Aufsichtsräte anhand der empfohlenen Muster-Geschäftsordnung des Landesinnenministeriums  zu überprüfen und bei Bedarf entsprechende Vorschläge zur Anpassung zu unterbreiten. Dies gilt analog für Gesellschafterverträge und GF-Dienstverträge.

Es wird um Überweisung in den Ausschuss für Rechnungsprüfung und Beteiligungscontrolling und in den Verwaltungsausschuss gebeten.

Begründung:
Aktuell wird in einigen führenden Gesellschaften der LH Magdeburg über Neuauflagen bzw. Ausgestaltungen von Geschäftsordnungen der Aufsichtsräte debattiert. Dabei muss irritieren, dass dazu vorgelegte Entwürfe des Oberbürgermeisters bzw. der Verwaltung der LH Magdeburg zumeist nicht die Stärkung der Rolle der Aufsichtsratsmitglieder in den Blick nehmen – vielmehr eher deren Schwächung. Das verblüfft: Sind dies doch in ihrer übergroßen Mehrzahl frei gewählte Mandatsträger, die zugleich Mitglieder im Stadtrat der LH Magdeburg sind. So kommt das vom Landesinnenministerium vorgelegte Handbuch zu solchen Themenkreisen in diesen Tagen gerade zurecht und bietet eine ausgezeichnete Grundlage zur Überprüfung und Sicherung der vom Gesetzgeber gewollten Transparenz und Einflussnahme bei kommunalen Wirtschaftsunternehmen durch die Mandatsräger, die auch Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) betont:

„Kommunale Unternehmen sind wichtige Instrumente der Kommunen zur Erledigung ihrer vielfältigen öffentlichen Aufgaben und gewinnen in der kommunalen Praxis
zunehmend an Bedeutung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die wirt-schaftliche Betätigung geben das europäische Gemeinschaftsrecht, das Verfassungsrecht und die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen vor. Letztere ergeben sich aus den §§ 116-124 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt, § 65 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt, dem Handelsgesetzbuch sowie den Spezialvorschriften Eigenbetriebsgesetz und Eigenbetriebsverordnung, Anstaltsgesetz und Anstaltsverordnung, GmbH- und Aktiengesetz.
Zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Positionen der finanzwirksamen unternehmerischen Tätigkeit der Kommunen einerseits und der Kontrolle und Steuerung ihrer Unternehmen und Beteiligungen andererseits sowie der daraus erwachsenen besonderen Verantwortung der Kommune wurde vom Ministerium für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern des Landesrechnungshofes ein Handbuch über die kommunalwirtschaftliche Betätigung der Kommunen erstellt. Das Handbuch soll vor allem den Entscheidungsträgern in den Kommunen eine Hilfestellung für die Entscheidungsfindung vor Ort geben. Daher werden in überschaubarer und praxisorientierter Form die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung einer Kommune, die Grundsätze der privatrechtlichen Unternehmens- und Beteiligungsführung, das kommunale Beteiligungsmanagement sowie das Prüfungs-, Vergabe- und Beihilferecht dargestellt.“
 
Frank Theile                     
Fraktionsvorsitzender             

Oliver Müller         
Stellv. vorsitzender

A0103/13 Handbuch über die wirtschaftliche Beteiligung der Gemeinden in Sachsen-Anhalt als Maßstab für Transparenz und Einflussnahme kommunaler Mandatsträger

S0237/13 Stellungnahme

> der Antrag hatte sich durch die Stellungnahme erledigt. Der Änderungsantrag wurde im April 2014 beschlossen