Grundsatzbeschluss zur Weiterführung der Dachmarkenkampagne Ottostadt Magdeburg
Änderungsantrag zur Stadtratberatung am 28. Februar 2013
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Punkt 5 wie folgt ergänzt:
(Der alte Punkt 5 wird Punkt 6.)
5. Im Rahmen der Fortführung der Dachmarkenkampagne Ottostadt Magdeburg vergibt die LH Magdeburg in Vorbereitung der Kulturhauptstadtbewerbung in Absprache mit der Otto-von-Guericke-Universität alle zwei Jahre beginnend in 2014 ein Ottostadt-Stipendium als zweijähriges Promotionsstipendium in Höhe von 1.000 EURO monatlich (zzgl. 150 EURO Kinderzuschlag mtl. für Studierende mit Kind) unter dem Motto „Otto forscht“ zu kulturwissenschaftlichen Themen der LH Magdeburg.
Begründung:
Die Vergabe eines solchen Promotionsstipendiums auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit der Otto-von-Guericke-Universität stärkt nicht nur die Verbindung zwischen Universität und Landeshauptstadt, zwischen Studierenden und Bevölkerung, sondern hilft auch die Ziele der Dachmarkenkampagne dem Kreis der Studierenden näher zu bringen. Zudem könnten im Rahmen eines solchen Forschungsvorhabens zum Beispiel wertvolle bisher unerforschte Nachlässe Magdeburger Schriftsteller im Literaturhaus der LH Magdeburg auch mit Blick auf eine erfolgreiche Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt untersucht und der Bevölkerung zugänglicher gemacht werden.
Oliver Müller
Stadtrat
Jana Bork
Stadträtin
DS0324/12/3 Grundsatzbeschluss zur Weiterführung der Dachmarkenkampagne Ottostadt Magdeburg
> der Änderungsantrag wurde abgelehnt