Grundsatzbeschluss zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5-8 Aufnahmegesetz

Jenny Schulz, René Hempel, Chris Scheunchen, Dennis Jannack

Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 7. Mai 2015


Der Stadtrat möge beschließen:
1. Wie aus der I0059/15 erkennbar wird, sind noch in diesem Jahr
Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 980 Personen durch die Verwaltung zu schaffen. Um
dies zu realisieren, wird die Wohnstufe 1 für zunächst ein Jahr ausgesetzt, um die
Möglichkeiten der Unterbringung (Wohnungen) ankommender Menschen einfacher zu gestalten.

2. Durch die Verwaltung wird auch für die Wohnstufe 2 das gesamte Stadtgebiet
gleichermaßen einbezogen, um die Integrationsmöglichkeiten im Stadtteil zu befördern.
Dabei ist zu beachten, dass eine gute Anbindung an den ÖPNV gegeben ist.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Jenny Schulz       René Hempel     Chris Scheunchen    Dennis Jannack
Stadträtin           Stadtrat           Stadtrat                Stadtrat

 

DS0112/15/2 Grundsatzbeschluss zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5-8 Aufnahmegesetz
-> dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt